Aufgaben
Die Zuständigkeit des Rates der Stadt Helmstedt sowie der Ortsräte von Barmke und Emmerstedt ist auf die sogenannten eigenen Angelegenheiten begrenzt. Hierbei handelt es sich um solche öffentlichen Angelegenheiten, deren selbstständige, von staatlichen Weisungen freie Wahrnehmung gestattet ist und die in der Stadt oder dem Ortsteil wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Natürlich kann der Rat der Stadt Helmstedt sowie die Ortsräte nicht jede einzelne Problematik erörtern, da seine Mitglieder nur nach Feierabend ehrenamtlich tätig sind. Insofern ergeben die Kommunalverfassung, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt einen bestimmten Rahmen von Entscheidungen, die dem Rat, den Ortsräten oder dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorbehalten sind. |