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Anliegen: Personalausweis

Beschreibung

Der neue elektronische Personalausweis ist da!

Ab dem 01.11.2010 wird in der Bundesrepublik der elektronische Personalausweis eingeführt. Im neuen handlichen Scheckkartenformat kann er auf Wunsch die Fingerabdrücke speichern und es besteht die Möglichkeit, sich damit an Automaten und im Internet bei entsprechenden Dienstanbietern auszuweisen (eID). Das Nutzen der eID ist optional und kann auf Wunsch des Inhabers beliebig aktiviert oder deaktiviert werden.
Eine qualifizierte elektronische Signatur kann auf dem Personalausweis vom Inhaber nachgerüstet werden.
Ein Doppelklick auf das Bild, und er stellt sich Ihnen vor!

Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auf Wunsch kann vor dem vollendeten 16. Lebensjahr  ein Personalausweis mit deaktiver eID-Funktion ausgestellt werden.
Antragstellung:
  • persönlich im Büro für Einwohnermeldewesen unter Vorlage des alten Ausweises oder des Kinderausweises (Formulare können nicht mitgegeben werden)
  • Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. 2 bis 3 Tage nach Erhalt Ihres PIN-Briefs liegt ihr Ausweis zur Ablolung bei uns bereit. Sollten Sie nicht persönlich kommen, muss eine Vollmacht (s. unter 'Formulare') ausgestellt werden und die Online-Funktion kann nicht von uns aktiviert werden.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Personen, die das 24.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre.
     
Wenn die Bearbeitungszeit zu lange dauert und Sie den Ausweis dringend benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Dieser kann nur persönlich beantragt und abgeholt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt max. 1 Woche. Der vorläufige Personalausweis wird für maximal 3 Monate ausgestellt.

Verlust
Der Ausweisinhaber/Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises/Reisepasses als Identitätsnachweis Ihren Führerschein oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente mit.  
Bei aktivierter Online-Funktion sollten Sie diese unverzüglich unter der
                                                  Sperr-Hotline 0180-33 33 33
(3,9 ct/Minaus dem deutschen Festnetz, mobil max. 42 ct/Min) sperren lassen.

 Nähere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de

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Gebühren
  • Personen bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)          22,80 €

  • Personen ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)        28,80 €

 Weitere Gebührentatbestände:
  • nachträgl. Aktivieren der Online-Funktion    6 €
  • Ändern der PIN im Meldeamt                       6 €
  • Entsperren der Online-Funktion                   6 €
gebührenfreie Handlungen:
  • Deaktivieren/Sperren der Online-Funktion
  • Ändern der Adresse bei Umzug

Bitte beachten Sie, dass nur Barzahlung möglich ist und die Gebühr bereits bei der Antragstellung erhoben wird.
Die Kosten für das Aufbringen einer elektronischen Signatur sind anbieterabhängig.

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Benötigte Unterlagen
  • neues Lichtbild mit biometrischen Merkmalen mit hellem Hintergrund, Größe 35 x 45 mm
  • Geburtsurkunde bei Ledigen, sonst Eheurkunde bzw. das Stammbuch; bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung eines staatl. anerkannten Übersetzers im Original
  • Vertriebenenausweis oder Registrierschein falls Sie zu diesem Personenkreis gehören
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis (spätestens bei der Abholung abzugeben)
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; ggfs.mit Nachweis über die alleinige Personensorge, bei Jugendlichen unter 16 Jahren

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Formulare

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner

Kerstin Körner
E-Mail:
Telefon: (05351) 17-2431
zum Kontaktformular

Alexandra Müller
E-Mail:
Telefon: (05351) 17-2432
zum Kontaktformular

Brigitte Reinert
E-Mail:
Telefon: (05351) 17-2433
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