Der neue elektronische Personalausweis ist da!
Ab dem 01.11.2010 wird in der Bundesrepublik der elektronische Personalausweis eingeführt. Im neuen handlichen Scheckkartenformat kann er auf Wunsch die Fingerabdrücke speichern und es besteht die Möglichkeit, sich damit an Automaten und im Internet bei entsprechenden Dienstanbietern auszuweisen (eID). Das Nutzen der eID ist optional und kann auf Wunsch des Inhabers beliebig aktiviert oder deaktiviert werden.
Eine qualifizierte elektronische Signatur kann auf dem Personalausweis vom Inhaber nachgerüstet werden.
Ein Doppelklick auf das Bild, und er stellt sich Ihnen vor!
Ausweispflichtig sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auf Wunsch kann vor dem vollendeten 16. Lebensjahr ein Personalausweis mit deaktiver eID-Funktion ausgestellt werden.
Antragstellung:
- persönlich im Büro für Einwohnermeldewesen unter Vorlage des alten Ausweises oder des Kinderausweises (Formulare können nicht mitgegeben werden)
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 bis 4 Wochen. 2 bis 3 Tage nach Erhalt Ihres PIN-Briefs liegt ihr Ausweis zur Ablolung bei uns bereit. Sollten Sie nicht persönlich kommen, muss eine Vollmacht (s. unter 'Formulare') ausgestellt werden und die Online-Funktion kann nicht von uns aktiviert werden.
- Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Personen, die das 24.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre.
Verlust
Der Ausweisinhaber/Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises/Reisepasses als Identitätsnachweis Ihren Führerschein oder andere zur Erkennung geeignete Dokumente mit.
Bei aktivierter Online-Funktion sollten Sie diese unverzüglich unter der
Sperr-Hotline 0180-33 33 33
(3,9 ct/Minaus dem deutschen Festnetz, mobil max. 42 ct/Min) sperren lassen.
Nähere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de

















