Als Bewohner des Innenstadtbereiches hat man es oft schwer, einen freien Parkplatz in der Nähe seiner Wohnung zu finden. Meist sind die Plätze durch Besucher der Innenstadt restlos überfüllt. Um diesem Personenkreis die Möglichkeit zu verschaffen, das Auto in der näheren Umgebung abzustellen, wurden spezielle "Bewohner-Parkplätze" geschaffen.
Um diese Plätze benutzen zu dürfen, ist der Erwerb eines Bewohner-Parkausweises Voraussetzung.
Dieser berechtigt den Inhaber zur Nutzung ausgewiesener Dauer-Parkplätze in vier Zonen (A - D) der Innenstadt.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz innerhalb dieser Zone oder Geschäftsinhaber eines Betriebes in der Innenstadt
- Ein Nebenwohnsitz wird anerkannt, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass dort der tatsächliche Lebensmittelpunkt besteht.
Das Fahrzeug, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, muss auf den Namen des Bewohners bzw. des Betriebsinhabers zugelassen sein. In Ausnahmefällen genügt es, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug trotz abweichendem Halter ausschließlich vom Parkausweisinhaber/in genutzt wird. Pro Bewohner/Betriebsstätte wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt, wobei es in Ausnahmefällen möglich ist, dort bis zu drei Kennzeichen einzutragen.
Antrag:
formlos unter Vorlage des Personalausweises und des Fahrzeugscheines.

















