Als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Helmstedt begrüße ich Sie und freue mich, dass Sie sich für die Ratsgremien der Stadt interessieren.

Sollten Ihnen spezielle Informationen fehlen, lassen Sie es mich ruhig wissen.

Tel.: 05351 / 17 1000
wittich.schobert(at)stadt-helmstedt.de

Ihr Wittich Schobert 

Aufgaben

Die Zuständigkeit des Rates der Stadt Helmstedt sowie der Ortsräte von Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben ist auf die sogenannten eigenen Angelegenheiten begrenzt. Hierbei handelt es sich um solche öffentlichen Angelegenheiten, deren selbstständige, von staatlichen Weisungen freie Wahrnehmung gestattet ist und die in der Stadt oder dem Ortsteil wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Natürlich kann der Rat der Stadt Helmstedt sowie die Ortsräte nicht jede einzelne Problematik erörtern, da seine Mitglieder nur nach Feierabend ehrenamtlich tätig sind. Insofern ergeben die Kommunalverfassung, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Helmstedt einen bestimmten Rahmen von Entscheidungen, die dem Rat, den Ortsräten oder dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorbehalten sind. 

Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses, welcher die Entscheidungen des Rates unmittelbar vorbereitet, sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Neben der notwendigen politischen Meinungsbildung in den Fraktionen und Arbeitskreisen der Fraktionen erfolgt die weitere Diskussion der anstehenden Entscheidungen in den Fachausschüssen des Rates. Die Zusammensetzung der einzelnen Fachausschüsse berücksichtigt dabei die Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt Helmstedt.

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen werden dem Rat und dem Verwaltungsausschuss als Empfehlungen zur Entscheidung in der jeweiligen Angelegenheit vorgelegt.  Die Entscheidungsfreiheit des Rates wird hiervon allerdings nicht berührt. 

In bestimmten, in der Geschäftsordnung des Rates fixierten Einzelfällen können die Ausschüsse anstelle des Rates der Stadt Helmstedt Entscheidungen treffen. Die Sitzungen der Fachausschüsse sind in der Regel öffentlich (für die Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit einzelner Tagesordnungspunkte gelten die gleichen Regelungen wie im Rat und den Ortsräten). 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

© 2024 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap