Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen in den Ortsteilen Büddenstedt und Offleben

Vorarbeiten zur Vereinheitlichung der Abwassergebühren in der gesamten Stadt Helmstedt sind in der Umsetzung 

Die Abwassergebühren in der Stadt Helmstedt werden nach der Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt derzeit noch in zwei unterschiedlichen Systemen erhoben, die bis zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 vereinheitlicht werden müssen. In der ehemaligen Stadt Helmstedt werden schon seit vielen Jahren getrennte Gebühren für Schmutzwasser (SW) und für Niederschlagswasser (NW) erhoben, wobei die SW-Gebühr auf Basis des Frischwassermaßstabs ermittelt wird und die NW-Gebühr auf Basis der abflusswirksamen, am öffentlichen Entwässerungsnetz angeschlossenen versiegelten Grundstücksfläche.  

Für die Ortsteile Büddenstedt und Offleben werden die Gebühren bisher noch in Form einer Grund (GG)- und einer Zusatzgebühr (Verbrauchsgebühr (VG)) erhoben. Die Systeme sind in der Höhe nicht unmittelbar vergleichbar, anhand eines Musterhaushalts kann man sie aber vergleichbar machen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit Einfamilienhaus auf 1.000 m² Grundstück, 150 m² angeschlossener, abflusswirksamer Fläche und einem Wasserverbrauch von 125 l/Tag und Person (ca. 183 m³/Jahr) zahlt demnach in Helmstedt derzeit rund 535 Euro pro Jahr an Abwassergebühren und in Büddenstedt und Offleben rund 746 Euro. Dieses Verhältnis kann sich nur dort umkehren, wo auf einem Grundstück sehr viele versiegelte und am Netz angeschlossene Flächen vorhanden sind, aber nur sehr wenig Trinkwasser verbraucht wird. Für herkömmliche Wohngebäude ist dies weitestgehend auszuschließen.  

„Man kann daher davon ausgehen, dass  die überwiegende Zahl Neu-Helmstedter von der Umstellung auf ein einheitliches Abwassergebührensystem für die gesamte Stadt mehr oder minder deutlich profitieren wird“, stellt der Betriebsleiter der Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) Bernd Geisler heraus.  

Um das neue System termingerecht umzusetzen wird die Mithilfe aller Grundstückseigentümer in den Ortsteilen Büddenstedt und Offleben benötigt, da die bebauten und versiegelten Flächen zunächst ermittelt werden müssen. Wie im Jahr 1999, wo dies letztmalig flächendeckend für die Stadt Helmstedt durchgeführt worden war, wird dabei auf ein Selbstauskunftsverfahren gesetzt, das kostengünstig ist und sich seinerzeit bewährt hat.  

Neben einem Anschreiben erhalten die Adressaten einen vierseitigen Flächenerfassungsbogen, eine Ausfüllhilfe dazu sowie ein Merkblatt zur Niederschlagswassergebühr, in dem u.a. nähere Erläuterungen dazu gemacht werden, an welcher Stelle NW-Gebühren eingespart werden können. Der Verteiler des Anschreibens ergibt sich aus dem in der Grundbesitzliste geführten Ansprechpartner für die sonstigen Grundbesitzabgaben (insbesondere Grundsteuer), die später dann auch die Gebührenbescheide von der Stadt bekommen. Neben den Grundstückseigentümern können dies beispielsweise auch Grundstücksverwalter sein.  

Die Verfahrensweise und die dazu erstellten Unterlagen sind in der öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses am 20. Juni vorgestellt worden. Der Versand der Unterlagen an den genannten Verteiler wird am 13. Juli erfolgen. „Uns ist natürlich bewusst, dass nicht jeder auf Anhieb die abgefragten Informationen wird geben können, aber dafür stehen sowohl im Rathaus (Kommunale Abgaben) als auch bei der AEH am Mühlgraben Ansprechpartner zur Verfügung, die in den Unterlagen benannt sind und Hilfestellung leisten werden“ betont Geschäftsbereichsleiter Thomas Bode. Es ist zudem vorgesehen, dass der Betriebsleiter AEH in der Ortsratssitzung am 12. Juli in Offleben die Informationen aus dem Betriebsausschuss wiederholt und für Fragen zur Verfügung steht. Am Mittwoch den 18. Juli. wird der AEH-Betriebsleiter zudem während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Büddenstedt (15 – 17 Uhr) Auskünfte geben und auch dort für Fragen zur Verfügung stehen. In der Sitzung des Ortsrates Büddenstedt am 7. August wird das Thema ebenfalls auf der Tagesordnung stehen. 

Für das Jahr 2019 ist zudem vorgesehen, eine Neuerhebung auch für den sonstigen Bereich der Stadt Helmstedt durchzuführen, da die Datenlage nach rund 20 Jahren eine „Auffrischung“ benötigt. „Dabei werden die Erfahrungen aus der diesjährigen Erhebung in den Ortsteilen Büddenstedt und Offleben einfließen und es werden ggf. Anpassungen der Unterlagen vorgenommen. „Vor diesem Hintergrund sind wir sehr dankbar sowohl für negative als auch für positive Kritik zum Verfahren und zu den Unterlagen“, muntert Bernd Geisler zu einem kritischen Umgang mit den Unterlagen auf.  

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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