Widerspruchsrecht bei der Weitergabe von Meldedaten

Das Bundesmeldegesetz räumt den Meldepflichtigen die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu ihrer Person ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen  

an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, 

an öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört.  

an Parteien oder Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen, 

aus Anlass von Alters- und Ehe/Lebenspartnerschaftsjubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, 

an Adressbuchverlage von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.  

Einwohner, die vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können dazu persönlich im Bürgerbüro der Stadt Helmstedt in Rathaus vorsprechen oder sich das entsprechende Formular unter der Internetadresse <link http:>www.stadt-helmstedt.de

 und dem Stichwort „Anliegen A-Z/Anmeldung“ ausdrucken und im Bürgerbüro einreichen.  

Über diesen Link gelangen Sie zum entsprechenden Formular: bit.ly/3ly84pY

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

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Tourismus/Bürgerinfo:
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Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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