Das Bundesmeldegesetz räumt den Meldepflichtigen die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu ihrer Person ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen
an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden,
an öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört.
an Parteien oder Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen,
aus Anlass von Alters- und Ehe/Lebenspartnerschaftsjubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk,
an Adressbuchverlage von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Einwohner, die vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können dazu persönlich im Bürgerbüro der Stadt Helmstedt in Rathaus vorsprechen oder sich das entsprechende Formular unter der Internetadresse <link http:>www.stadt-helmstedt.de
und dem Stichwort „Anliegen A-Z/Anmeldung“ ausdrucken und im Bürgerbüro einreichen.
Über diesen Link gelangen Sie zum entsprechenden Formular: bit.ly/3ly84pY