Abgabenbescheide weiterhin gültig

Aus Kostengründen verzichtet die Stadt Helmstedt in diesem Jahr auf die Zusendung von Grundbesitzabgabenbescheiden an diejenigen Grundstückseigentümer bei denen die zu entrichtenden Abgaben gleich geblieben sind. Dies ist möglich, da weder bei der Grundsteuer noch bei den Gebühren für die Straßenreinigung und die Regenwasserbeseitigung Änderungen eingetreten sind.

Es erhalten lediglich die Grundstückseigentümer einen neuen Abgabenbescheid für 2011, bei denen sich im Laufe des Jahres 2010 Änderungen ergeben haben, die noch nicht durch einen geänderten Bescheid erfasst waren. Für alle anderen Grundbesitzabgabenpflichtigen gelten die zuletzt erteilten Abgabenbescheide auch für Folgejahre bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides.

Alle Abgabepflichtigen werden daher gebeten, den im letzten Bescheid ausgewiesenen Quartalsbetrag der Grundbesitzabgaben weiterhin jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an die Stadtkasse Helmstedt zu entrichten. Für Jahreszahler gemäß § 28 Abs. 3 GrStG gilt der 01. Juli als Zahltermin.

Auch die Hundebesitzer erhalten in dem Jahr keinen neuen Bescheid und auch keine neuen Hundesteuermarken, da die im Jahre 2009 zugesandten Marken weiterhin gültig sind. Neue Hundesteuermarken werden erst Anfang 2013 wieder versandt. Bei Verlust o.ä. in dieser Zeit kann man wie bisher, eine Ersatzmarke im Rathaus bekommen. 


Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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