Blühstreifen sind für Insekten gedacht

Stadt Helmstedt bemerkt unerlaubten Blumenklau  

Im Grunde weiß es ein jeder: Die im öffentlichen Raum angelegten Blühwiesen bzw. –streifen bieten den Insekten und Vögeln Lebensraum und dienen dem Artenschutz. Mag es noch so verlockend sein, die ein oder andere Wildblume für den heimischen Blumenstrauß abzupflücken, bleibt es doch Diebstahl. 

Die Stadt Helmstedt bittet daher darum, im Sinne des Natur- und Insektenschutzes die Wildblumen denen zu lassen, für die sie gedacht sind.   

Jörg Stielau, Fachbereichsleiter „Betriebshof und Immobilien“ beschreibt den Schaden, der der Natur unwissentlich zugefügt wird. Diese Anpflanzungen sind nicht nur hübsch anzuschauen, sondern dienen in erster Linie den Insekten und Vögeln als Nahrungsquelle. Die Blüten zu Beginn der Wachstumszeit und die sich zum Ende der Saison bildenden Früchte erleichtern den Tieren die Nahrungssuche. „Im Stadtgebiet wurden bereits zahlreiche Fälle beobachtet, bei denen sich Spaziergänger z. B. mit einem Strauß Sonnenblumen eingedeckt haben, der dann vermutlich in der heimischen Vase seinen Platz gefunden hat.“ so Stielau. 

Im Sinne der Tiere und der Einwohner, die sich am Anblick der Anpflanzungen erfreuen, sollten die Pflanzen an Ort und Stelle belassen werden und weder gepflückt, noch geschnitten noch zerschlagen werden.“ appelliert der zuständige Fachbereichsleiter an die Helmstedter Bevölkerung. Sollten Fälle beobachtet und „mit Ross und Reiter“ gemeldet werden, sieht sich die Stadt Helmstedt gezwungen, hier eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bzw. Diebstahl zu erstatten. „Bitte lassen Sie es nicht so weit kommen. Die Tiere und Einwohner/-innen werden es Ihnen danken“, appelliert Stielau an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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