Für die bevorstehenden Kommunal- und Bundestagswahlen gelten aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzliche Hygieneregeln, die von den Wählern und Wahlhelfern einzuhalten sind.
In allen Wahllokalen gilt eine generelle Maskenpflicht für alle sich dort aufhaltenden Personen (Wähler, Wahlhelfer und Wahlbeobachter). Darüber hinaus gelten in den Wahllokalen selbstverständlich auch die weiteren Hygieneregeln wie die Abstandsregeln und das regelmäßige Lüften der Räume. Sofern Personen von der Maskenpflicht befreit sind, muss dies durch ein entsprechendes Attest belegt werden. Die 3-G-Regelung gilt für die Teilnahme an den Wahlen nicht. Es wird empfohlen, einen eigenen Schreibstift (keinen Bleistift) zu benutzen, um die Ansteckungsgefahr zu vermindern.
Um die erforderlichen Abstände in den einzelnen Wahllokalen einhalten zu können, kann je nach Raumgröße die Anzahl der sich gleichzeitig im Wahlraum aufhaltenden Personen beschränkt werden. Dies kann eventuell vereinzelt zu Wartezeiten führen.
Die Stadt Helmstedt empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern von dem Angebot der kontaktlosen Übersendung der Briefwahlunterlagen Gebrauch zu machen. Dies kann über die Homepage der Stadt erfolgen.
Darüber hinaus ist das Briefwahlbüro der Stadt Helmstedt erstmals in der Markt-Passage in der Neumärker Straße 1 – 3a eingerichtet. Hier ist es direkt möglich, die Briefwahlunterlagen zu erhalten, zu wählen und die Wahlbriefe in die entsprechenden Wahlurnen einzuwerfen. Die Nutzung der Briefwahl trägt dazu bei, Warteschlangen am Wahltag und damit erhöhte Kontakte zu vermeiden.
Darüber hinaus weist die Stadt Helmstedt darauf hin, dass entsprechend der hygienischen Anforderungen in Bezug auf separierte Ein- und Ausgänge auch einige Wahllokale verlegt werden mussten. So befindet sich beispielsweise das Wahlbüro in Barmke nicht mehr im Gemeindekrug, sondern im TSV Sportheim an der Rennauer Straße. „Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist das zuständige Wahllokal verzeichnet, so dass das Auffinden kein Problem darstellen dürfte“ führt Karsten Kninider vom städtischen Wahlamt aus.
Wenn sich alle Beteiligten an die geltenden Regeln halten, gelingt auch in diesen Zeiten ein pandemiesicherer und reibungsloser Wahlverlauf.