Briefwahlbüro wird ab 19. September im Rathaus eingerichtet
Am Sonntag, 9. Oktober, findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in Niedersachsen die Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt. Bis spätestens zum 18. September wird allen in das Wählerverzeichnis der Stadt Helmstedt eingetragenen Wahlberechtigten zur Landtagswahl am 9. Oktober 2022 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Das Wählerverzeichnis liegt zu diesem Zweck in der Zeit vom 19. bis 23. September während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses zur Einsichtnahme aus. Der Zugang ist rollstuhlgerecht. Ein Einspruch muss spätestens bis zum 23. September, 12 Uhr, bei der Stadt Helmstedt eingelegt werden.
Die Stadt Helmstedt richtet ab Montag, 19. September, im Zimmer ME05 des Rathauses im Erdgeschoss Altbau eine Briefwahlausgabestelle ein. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen sind der amtlichen Bekanntmachung, die in den Aushangkästen veröffentlicht wird, zu entnehmen. Der Grund für die Erteilung eines Wahlscheines muss glaubhaft gemacht werden.
Es empfiehlt sich, beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Beantragung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen den auf der Wahlbenachrichtigung vorgesehenen Antragsvordruck auszufüllen, zu unterschreiben und der Stadt Helmstedt zuzuleiten. Soweit der Antrag durch die Post übersandt wird, muss dies in einem ausreichend frankierten Umschlag erfolgen. Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder durch Boten überbracht werden können. Fernmündliche Wahlscheinanträge sind unzulässig.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so besteht im Zimmer ME05 die Möglichkeit, die Briefwahl auch an Ort und Stelle auszuüben. Durch Aufstellung einer Wahlkabine ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.