Sie suchen Informationen zu einem stadtrelevanten Thema? In unserem Newsarchiv finden Sie in chronologischer Reihenfolge alle veröffentlichten Pressemitteilungen der Stadt Helmstedt die älter sind als 21 Tage sind.

Sie können auch gern ein Stichwort eingeben und die archivierten News werden danach durchsucht.



Wählerverzeichnis für die Landtagswahl liegt zur Einsichtnahme aus

Zurzeit wird das Briefwahlbüro im Erdgeschoss-Altbau des Rathauses eingerichtet.

Briefwahlbüro wird ab 19. September im Rathaus eingerichtet 

Am Sonntag, 9. Oktober, findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in Niedersachsen die Wahl zum Niedersächsischen Landtag statt. Bis spätestens zum 18. September wird allen in das Wählerverzeichnis der Stadt Helmstedt eingetragenen Wahlberechtigten zur Landtagswahl am 9. Oktober 2022 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Das Wählerverzeichnis liegt zu diesem Zweck in der Zeit vom 19. bis 23. September während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses zur Einsichtnahme aus. Der Zugang ist rollstuhlgerecht. Ein Einspruch muss spätestens bis zum 23. September, 12 Uhr, bei der Stadt Helmstedt eingelegt werden. 

Die Stadt Helmstedt richtet ab Montag, 19. September, im Zimmer ME05 des Rathauses im Erdgeschoss Altbau eine Briefwahlausgabestelle ein. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen sind der amtlichen Bekanntmachung, die in den Aushangkästen veröffentlicht wird, zu entnehmen. Der Grund für die Erteilung eines Wahlscheines muss glaubhaft gemacht werden.

Es empfiehlt sich, beim Vorliegen der Voraussetzungen für die Beantragung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen den auf der Wahlbenachrichtigung vorgesehenen Antragsvordruck auszufüllen, zu unterschreiben und der Stadt Helmstedt zuzuleiten. Soweit der Antrag durch die Post übersandt wird, muss dies in einem ausreichend frankierten Umschlag erfolgen. Wer einen Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder durch Boten überbracht werden können. Fernmündliche Wahlscheinanträge sind unzulässig.

Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so besteht im Zimmer ME05 die Möglichkeit, die Briefwahl auch an Ort und Stelle auszuüben. Durch Aufstellung einer Wahlkabine ist sichergestellt, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann. 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

© 2024 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap