Anmeldung
Anmeldung
Wenn Sie in Helmstedt neu zugezogen sind, melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen in Helmstedt im Bürgerbüro des Rathauses (Eingang Holzberg) an.
Das Anmeldeformular kann nur in Ausnahmefällen auf dem Postweg übersandt werden. Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie jemanden Dritten formlos bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen.
Bei Familien genügt es, wenn 1 Familienmitglied die Anmeldung vornimmt. Hierzu sind jedoch die Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder mitzubringen.
Nicht verheiratete Personen müssen sich einzeln anmelden, auch wenn sie dieselbe Wohnung beziehen.
! Gesetzesänderung ab 01.11.2015!
Ab dem 01.11.15 muss bei Einzug in eine andere Wohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, der einziehenden Person diese auszuhändigen. Das Formular steht Ihnen unter "Formulare" zum Download zur Verfügung.
Zusatzinformationen
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Daten an bestimmte Institutionen. Den Einspruch können Sie direkt bei der Anmeldung einlegen oder auch nachträglich beim Einwohnermeldeamt einreichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unten unter "Formulare".
Rechtsgrundlagen Allgemein
§ 17 Bundesmeldegesetz
Benötigte Dokumente
- Personalausweis und ggf. Reisepass
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Wohnungsgeberbescheinigung über den Einzug
Anfallende Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter