Bauberatung
Über angedachte oder bereits geplante Bauvorhaben im Bereich der Stadt Helmstedt einschließlich Bad Helmstedt und der Ortsteile Barmke und Emmerstedt können Sie sich in mündlicher Form durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauordnung beraten lassen. Die Bauberatung soll Ihnen dabei helfen, erste Informationen zu erhalten. Bei komplexen Vorhaben kann ggf. auch die Beteiligung weiterer Fachbereiche an der Beratung notwendig werden.
Bei einer Bauberatung entstehen durch den Zeit- und Personalaufwand nicht unerhebliche Verwaltungskosten. Es wird daher eine Gebühr für eine gewünschte oder auch erforderlich werdende Bauberatung nach aufgewendeter Zeit erhoben.
Bauberatungen, deren Zeitaufwand unter 15 Minuten liegen, sind jedoch gebührenfrei.
Bauberatungen, die sich auf ein Baudenkmal beziehen, sind in jedem Fall kostenlos.
Hinweis:
Für die übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises Helmstedt ist der Landkreis Helmstedt (Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz, Conringstraße 27-30, 38350 Helmstedt) zuständig.
Rechtsgrundlagen Allgemein
Baugesetzbuch (BauGB)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Benötigte Dokumente
Falls vorhanden:
Lageplan
(alte) Bauzeichnungen
oder aussagekräftige Skizzen
Anfallende Gebühren
Die Gebühr für Bauberatungen wird gemäß § 6 Abs. 3 Baugebührenordnung erhoben. Je angefangene halbe Arbeitsstunde werden für eine Beratung durch
- Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und durch vergleichbare Beschäftigte 34,50 €
- Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und durch vergleichbare Beschäftigte 28,00 €
erhoben.
Zuständige Mitarbeiter