Baugenehmigung - Teilbaugenehmigung
Die Teilbaugenehmigung ist eine vorzeitige - d. h. vor Erteilung der eigentlichen Baugenehmigung - erteilte schriftliche bauaufsichtliche Erlaubnis zum Beginn der Bauarbeiten für ganz bestimmte Teilbereiche des Bauvorhabens.
Nach Einreichung eines Bauantrages, kann die Bauherrin oder der Bauherr vor Erteilung der Baugenehmigung den Beginn bestimmter Bauarbeiten (z.B. für die Aushebung der Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte) schriftlich beantragen. Die Teilbaugenehmigung kann nur erteilt werden, wenn der entsprechende Teil der baulichen Anlage unter Berücksichtigung des Gesamtvorhabens den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Teilbaugenehmigung muss somit die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages im Grundsatz bereits feststehen.
Der durch die Teilbaugenehmigung gestattete Umfang der Bauarbeiten darf nicht überschritten werden. Weitergehende Bauarbeiten wären formell illegal.
In der folgenden Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn die weitere Prüfung der Bauvorlagen Anlass hierfür gibt.
Bitte beachten Sie, dass von der Stadt Helmstedt diese Aufgabe nur für das Gebiet der Stadt Helmstedt (einschließlich Bad Helmstedt und Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben) wahrgenommen wird. Für die übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises Helmstedt ist der Landkreis Helmstedt (Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz, Conringstraße 27-30, 38350 Helmstedt) zuständig.
Rechtsgrundlagen Allgemein
Niedersächsische Bauordnung
Anfallende Gebühren
Gebühren gemäß Nr. 1.11 Baugebührenordnung zwischen 60,00 € bis 1.620,00 €.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter