Fahrradhaus
Fahrradhaus am Bahnhof Helmstedt
Am Bahnhof in Helmstedt gibt es ein abschließbares Fahrradhaus. Voraussetzung für den Erhalt eines Schlüssels ist die regelmäßige Nutzung der Deutschen Bahn. Diese muss durch Vorlage eines entsprechenden Fahrnachweises dokumentiert werden. Ist diese Voraussetzung gegeben, kann bei der
Stadt Helmstedt
Bürgerbüro
Markt 1
38350 Helmstedt
Tel.: 05351-171717
ein schriftlicher Antrag (formlos) mit Angabe von Vor- und Zuname, Adresse und Telefonnummer für die Ausleihe eines Schlüssels gestellt werden.
Ein Schlüssel wird dann – bei Verfügbarkeit – gegen Vorlage des Fahrnachweises, des Personalausweises des Interessenten und Zahlung einer Kaution in Höhe von 50,00 € ausgegeben. Bei Rückgabe des Schlüssels erhält der Ausleiher die von ihm gezahlte Kaution zurück. Wenn kein Schlüssel verfügbar ist, wird der Interessent in eine Warteliste aufgenommen und informiert, sobald ein Schlüssel herausgegeben werden kann.
Nutzungsbedingungen:
Auch nach Erhalt eines Schlüssels ist die regelmäßige Nutzung der DB nachzuweisen. So sind Dauerkarten (z.B. Bahncard, Abo-Karten) nach Ablauf, Monats- und Wochenkarten nach 3 Monaten erneut vorzulegen, damit sich die Ausleihe entsprechend verlängert.
Die Stadt Helmstedt übernimmt für Diebstahl und Beschädigungen keine Haftung. Es wird daher empfohlen, die Zugangstür des Fahrradhauses nach Verlassen abzuschließen und auch das Fahrrad gegen Diebstahl zu sichern.
Der Ausleiher haftet bei Verlust des Schlüssels für den daraus entstehenden Schaden.