Friedhof
Die Stadt Helmstedt ist für die Unterhaltung der Friedhöfe in allen Ortsteilen zuständig. Hiervon ausgenommen ist der Friedhof im Ortsteil Reinsdorf und der Friedhof an der Lindenstraße im OT Offleben. Auch die Kriegsgräber unterliegen der Verwaltung durch die Stadt Helmstedt.
Der Friedhof St. Stephani, praktisch der Hauptfriedhof in Helmstedt, befindet sich zwischen den Straßen Magdeburger Tor und Tangermühlenweg. St. Marienberg am Pastorenweg.
Den Friedhof Emmerstedt finden Sie direkt an der Hauptstraße, gegenüber Haus Nr. 54. In Barmke befindet sich der Friedhof nördlich der Rennauer Straße. Sie erreichen ihn über einen ausgeschilderten Stichweg.
Der Friedhof in Büdenstedt befindet sich an der Straße Westendorf und der in Offleben an der Alversdorfer Straße gegenüber dem Haus Nr. 11/12
Möglichkeiten zum Parken von Fahrzeugen sind an allen Friedhöfen vorhanden.
Grundsätzlich dienen alle Friedhöfe nur der Bestattung von Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner des jeweiligen Ortsteils waren.
Die Friedhofsverwaltung erreichen sie wie folgt:
Stadt Helmstedt
Friedhofsverwaltung
Markt 1
38350 Helmstedt
Tel.: 05351/17-5580 + 17-5581
Fax: 05351/17-5599
friedhof(at)stadt-helmstedt.de
Ein weiterer Friedhof in Helmstedt ist der Urnenhain in Bad Helmstedt. Dieser wird von einem privaten Unternehmen betrieben. Ansprechpartner:
Waldbestattungs-GmbH
Braunschweiger Straße 33
38350 Helmstedt
Tel.: 05351/1279110
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
- Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für die Friedhöfe der Stadt Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf
- Friedhofssatzung der Stadt Helmstedt für den Friedhof im Helmstedter Brunnental (Urnenhain)
- Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Helmstedt und in den Ortsteilen Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt, Offleben und Reinsdorf (Friedhofsgebührensatzung)
Rechtsgrundlagen Allgemein
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
- Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)
Formulare
Zuständige Mitarbeiter