Führungszeugnis
Das sogenannte polizeiliche Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) kann nur von Ihnen persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden.
Der Antrag wird dann vom Bürgerbüro an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister weitergeleitet. Dort wird das Führungszeugnis dann ausgestellt.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-3 Wochen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundeszentralregister.de Auf der genannten Homepage können Sie ab 01.09.2014 Ihr Führungszeugnis auch online beantragen, Sie benötigen dazu einen elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit Online-Funktion. Die Bezahlung erfolgt über gültige Kreditkarte oder per "giropay". Der unten unter "Formulare" eingestellte Flyer erklärt die einzelnen Schritte.
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Sie können diese Auskunft für sich selbst als natürliche Person bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Der Antrag kann nur von Ihnen persönlich gestellt werden.
Benötigte Dokumente
- Personalausweis oder Pass;
bei Gewerbebetrieben Handelsregisterdaten und zuständiges Amtsgericht - Verwendungszweck
- Zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde und ggfs das Aktenzeichen
(Das Führungszeugnis geht direkt zu dieser Behörde)
Anfallende Gebühren
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 13 € erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei der Antragstellung erhoben wird. Bar- oder EC-Kartenzahlung ist möglich (Außenstelle Büddenstedt nur bar).
Formulare
Zuständige Mitarbeiter