Gemeindeorgane
Gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes gibt es drei Organe, welche für die Belange der Stadt Helmstedt verantwortlich zeichnen. Neben dem Bürgermeister sind dies der Rat und der Verwaltungsausschuss.
Der Rat der Stadt Helmstedt wird von den Bürgerinnen und Bürgern Helmstedts alle 5 Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt. Zur Zeit besteht der Rat der Stadt Helmstedt aus 38 Ratsmitgliedern sowie dem Bürgermeister Wittich Schobert.
Für die ordnungsgemäße Leitung der Sitzungen des Rates zeichnet die/der Ratsvorsitzende verantwortlich, die/der von den Mitgliedern des Gremiums aus ihrer Mitte gewählt wird. Ratsvorsitzende des Rates der Stadt Helmstedt ist derzeit Frau Elisabeth Heister-Neumann, ihr Stellvertreter ist Herr Michael Gehrke. Dem Rat als zentralem Organ der Stadt sind nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die wichtigen Entscheidungen der Stadt Helmstedt vorbehalten.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses werden aus der Mitte des Rates der Stadt Helmstedt gewählt. Der Bürgermeister führt in diesem Gremium kraft Gesetz den Vorsitz. Der Verwaltungsausschuss beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Rat der Stadt Helmstedt vorbehalten sind oder als Geschäfte der laufenden Verwaltung der alleinigen Zuständigkeit des Bürgermeisters unterliegen. Der Verwaltungsausschuss bereitet zudem die Beschlüsse des Rates der Stadt Helmstedt vor.
In den vier Ortsteilen Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben existiert jeweils ein Ortsrat, welcher sich um die speziellen, örtlichen Belange kümmert.
Der Rat der Stadt Helmstedt hat die Möglichkeit, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden, welche die Beschlüsse vorbereiten. Zur Zeit gibt es bei der Stadt Helmstedt sieben Fachausschüsse sowie zwei Pflichtausschüsse, welche die Arbeit des Rates unterstützen. Während der Finanzausschuss (FA), der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ASO), der Ausschuss für Sport und Ehrenamt (ASE), der Bau- und Umweltausschuss (BUA), der Ausschuss für Jugend, Familie und Soziales (AJFS), der Ausschuss für Topurismus und Kultur (ATK) und der Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung (AWS) freiwillig vom Rat gebildet worden sind, sieht der Gesetzgeber die Installation des Schulausschusses und des Betriebsausschusses (BTA) zwingend vor, da die Stadt Helmstedt über die dafür notwendigen Einrichtungen (Grundschulen; Eigenbetrieb AEH) verfügt.
Der Rat der Stadt Helmstedt hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beratende Mitglieder in die verschiedenen Fachausschüsse zu berufen. Die beratenden Mitglieder sollen mit ihrem Fachwissen der Politik bei der Entscheidungsfindung helfen. Sie besitzen kein Stimmrecht. Ein Sonderfall stellen dabei wieder die Pflichtausschüsse dar. Im Schulausschuss gibt es neben den Ratsmitgliedern Lehrervertreter/innen sowie Elternvertreter/innen, die allesamt stimmberechtigte Mitglieder in diesem Ausschuss sind. Im Betriebsausschuss gibt es drei Pflichtmitglieder (Beschäftigte des Eigenbetriebes sowie eine Vertrauensperson), die ebenfalls stimmberechtigt sind.
Der Rat und seine von ihm gebildeten Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Die Tagesordnungen können in den Aushangkästen der Stadt Helmstedt eingesehen werden. Die Termine werden ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Zusätzlich finden sie alle Sitzungstermine auf der Homepage der Stadt Helmstedt.