Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.
Besteuerungsgrundlage ist der festgestellte Gewerbeertrag. Dieser wird aufgrund der eingereichten Steuererklärungen vom für den jeweiligen Gewerbebetrieb zuständigen Finanzamt errechnet und anschließend als Steuermessbetrag der Stadt Helmstedt mitgeteilt.
Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Helmstedt, der für die Gewerbesteuer seit dem 01.01.2018 410 v. H. ( ab 01.01.2022 420 v.H.) beträgt, multipliziert und ergibt die zu entrichtende Gewerbesteuer.
Um hohe Steuernachzahlungen zu vermeiden kann das Finanzamt durch einen entsprechenden Bescheid Vorauszahlungen in Höhe des sich voraussichtlich ergebenden Gewerbesteuermessbetrages festsetzen. Diese Vorauszahlungen werden auf die später festgesetzte Steuer für das jeweilige Erhebungsjahr angerechnet und sind 1/4 jährlich zu folgenden Terminen fällig: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, besteht die Möglichkeit am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Da die Stadt Helmstedt an die Inhalte der Gewerbesteuermessbescheide der Finanzämter gebunden ist, können Einwände gegen die hierin gemachten Festsetzungen nur bei den jeweils zuständigen Finanzämtern geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung der Stadt Helmstedt
Rechtsgrundlagen Allgemein
Gewerbesteuergesetz
Formulare
Zuständige Mitarbeiter