Gleichstellungsbeauftragte
Veranstaltungshinweise:
Verschiedene Veranstaltungen (Vorträge, Sportangebote, Gottesdienst, Frühstück u.a.) im Oktober zum Thema Brutkrebs - Bitte beachten Sie die Ankündigungen in der Presse -
Vortragsveranstaltung mit anschließendem Erfahrungsaustausch zum Weltmännertag am 03.11.2014 um 19.00 Uhr im Rathaus, Altbau, Markt 1, Helmstedt "Nicht unterzukriegen - das Geheimnis seelischer Stärke", Referent: Hans-Peter Hellmanzik, Ev. Theologe und Psychotherapeut aus Bad Bevensen. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Männer. Eintritt 3,- Euro.
Frauengesundheitstag des Arbeitskreises Frauen und Gesundheit in den Räumen der Kreisvolkshochschule am 1.11.2014 ab 10.00 Uhr, Kosten 20,- incl. Mttagessen, Anmeldung über Kreisvolkshochschule.
Frauenfahrt nach Berlin am 02.12.2014, Anmeldung über die Gleichstellungseauftragten in Helmstedt (Frau Orlowski) oder in Lehre (Frau Klein).
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2
Warum gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an der tatsächlichen Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes mit, da wo es noch nicht Realität ist:
- Frauen sind in Führungspositionen und einflussreichen Positionen noch unterrepräsentiert.
- Frauenarbeit wird immer noch schlechter bezahlt. Eine Frau verdient durchschnittlich 74,8 % des Einkommens eines Mannes.
- Auch wenn Frauen beruftstätig, sind tragen sie noch den überwiegenden Anteil an der Familienarbeit.
- Frauen sind sozial schlechter abgesichert als Männer.
- Frauen und Mädchen werden in erschreckendem Ausmaß Opfer sexueller Gewalt.
- Frauen sind überdurchschnittlich häufig von Armut und sozialer Not betroffen, insbesondere alleinerziehende Mütter und Rentnerinnen.
Wie arbeitet eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für alle Frauen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung ein. Sie ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung.
Die Gleichstellungsbeauftragte:
- gibt Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit mit anderen Stellen;
- hält Kontakt zu Frauenorganisationen, Initiativen, Parteien, Vereinen, Arbeitskreisen und Wohlfahrtsverbänden in der Stadt Helmstedt, um zusammen mit diesen auf die Gleichstellung der Frauen in Gesellschaft und Arbeitsleben hinzuwirken;
- unterstützt und begleitet Projekte und Initiativen, die zur Verbesserung der Situation von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen;
- erarbeitet Informationsmaterial und führt zusammen mit Vereinen und Verbänden Veranstaltungen durch, die dazu beitragen, die Situation der Frauen weiter zu stärken.
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist direkt dem Bürgermeister unterstellt und bei der pflichtgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden.
Mit welchem Anliegen kann ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin, wenn Sie
- sich gegen Benachteiligungen auf Grund des Geschlechtes in irgendeinem Bereich des gesellschaftlichen Lebens wenden wollen,
- als Frau Unterstützung und Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen,
- Informationen und Auskünfte benötigen,
- Kontakt zu Frauengruppen, Initiativen und Verbänden suchen,
- Anregungen und Ideen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung haben,
- Kontakt zu Frauengruppen, Initiativen oder Verbänden suchen.
Rechtsgrundlagen Allgemein
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz § 8
Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz
Zuständige Mitarbeiter