Grundschulen
Nach § 102 des niedersächsischen Schulgesetzes ist die Stadt Helmstedt Schulträger für die Grundschulen in Helmstedt. Für alle weiterführenden Schulen ist der Landkreis Helmstedt zuständig (http://www.helmstedt.de).
Die Stadt Helmstedt unterhält im Stadtgebiet die Grundschulen Friedrichstraße, St. Ludgeri, Lessingstraße, Pestalozzistraße mit Außenstelle Emmerstedt sowie die Grundschule im Ortsteil Offleben. Für die Zuordnung der schulpflichtigen Kinder wurden Schulbezirke festgelegt, die unter den Formularen eingesehen werden können.
Details zu allen Helmstedter Schulen finden Sie über diesen Link
Informationen zum Stadtelternrat
Gemäß § 97 des Niedersächsischen Schulgesetzes wird in Gemeinden, die Träger von mehr als zwei Schulen sind, ein Stadtelternrat gebildet. Den Stadtelternrat wählen die Schulelternräte der im Gemeindegebiet befindlichen öffentlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann. Jeder Schulelternrat wählt aus seiner Mitte je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Der Stadtelternrat wählt einen Vorstand, der aus einer oder einem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern besteht.
Die Elternvertreter werden für zwei Schuljahre gewählt. Die konstituierende Sitzung des amtierenden Stadtelternrates fand am 28.01.2020 statt. Gewählt wurde wie folgt:
Vorsitzende: Alexandra Beckmann
Stellvertreterin: Christian Schöndube
Beisitzende: Anja Ondrasch, Burghard Bruns, Can Yazici
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
Satzung über die Festlegung der Schulbezirke
Benutzungsordnung für die Überlassung von Schulräumen sowie der Mehrzweckhalle Ostendorf und der Turnhalle Emmerstedt für die ausserschulische Nutzung
Rechtsgrundlagen Allgemein
Niedersächsisches Schulgesetz
Formulare