Grundstücksakten (Einsichtnahme)
Die Grundstücksakten (Bauakten) der vorhandenen und genehmigten bzw. angezeigten Gebäude und baulichen Anlagen der Stadt Helmstedt (einschl. Bad Helmstedt und der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben) werden durch die Bauordnung der Stadt Helmstedt geführt und verwaltet. Für die Akten der übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises Helmstedt ist der Landkreis Helmstedt (Geschäftsbereich Bauaufsicht Denkmal- und Immissionsschutz, Conringstraße 27-30, 38350 Helmstedt) zuständig.
Eigentümer sowie durch den Eigentümer bevollmächtigte Personen können gegen Gebühr in die Akten Einsicht nehmen. Der Eigentümernachweis bzw. die Vollmacht des Eigentümers sind bei Einsichtnahme vorzulegen.
Gegen Gebühr können Kopien aus der Grundstücksakte angefertigt werden.
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
Verwaltungskostensatzung
Benötigte Dokumente
Eigentümernachweis,
Vollmacht des Eigentümers
Anfallende Gebühren
Die Gebühren werden gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Helmstedt erhoben.
Gebühr für Akteneinsicht für jeden Fall je angefangene halbe Stunde = 6,50 €
Vervielfältigungen:
bis zu DIN A 4 (schwarz-weiß) = 0,30 €
bis zu DIN A4 (Farbe) = 0,60 €
bis zu DIN A 3 (schwarz-weiß) = 0,60 €
bis zu DIN A 3 (Farbe) = 1,20 €
Bei Schriftstücken, die ein größeres Format als DIN A3 besitzen,
je Seite bis zu = 15,00 €
Vervielfältigungen mit Plotter
bis zu DIN A2 = 7,00 €
bis zu DIN A1 = 9,00 €
bis zu DIN A0 = 13,00 €
größer als DIN A0 = 17,00 €
Zuständige Mitarbeiter