Grundstücksentwässerung
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Helmstedt (AEH) ist Ihr Partner für alle Fragen rund um die öffentliche Abwasserentsorgung. Bei jeder Veränderung der Grundstücksentwässerung (z.B. Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Anschlusskanälen, Anschluss zusätzlicher Flächen etc.) ist der Eigenbetrieb AEH zu informieren.
Entwässerungsgenehmigung
Für den entwässerungstechnischen Anschluss (Schmutz- und Niederschlagswasser, örtlich auch Mischwasser) einer baulichen Anlage bzw. eines Vorhabens auf einem Baugrundstück an die jeweilige Anlage sowie die Änderung oder Erweiterung einer Grundstücksentwässerungsanlage bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung gem. § 5 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Helmstedt .
Der Entwässerungsantrag und die Entwässerungsunterlagen müssen mit Datumsangabe vom Grundstückseigentümer und vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Es sind die nachstehenden Antragsvordrucke zu verwenden.
Ansprechpartner:
Dienstleistungsbüro Abwasser
Mühlgraben 15
Frau Disselhoff 05351/531722 antje.disselhoff@stadt-helmstedt.de
Herr Flemke 05351/531721 jens.flemke@stadt-helmstedt.de
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Helmstedt
Rechtsgrundlagen Allgemein
Jeder, der eine Entwässerungsanlage betreibt, ist dafür verantwortlich, dass diese ordnungsgemäß gebaut und betrieben wird. Was vielen Grundstückseigentümern nicht bekannt ist: Betreiber im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind nicht nur die Kommunen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe, sondern auch die privaten Grundstückseigentümer.
Das Wasserhaushaltsgesetz dient dem Schutz der Gewässer und damit auch des Grundwassers. Deshalb ist festgelegt, dass Abwasser nur so beseitigt werden darf, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Das gilt für öffentliche und private Anlagen. Für die Errichtung und den Betrieb von Abwasseranlagen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese werden in den Normen und Regelwerken beschrieben.
Für die Grundstücksentwässerung ist das im Wesentlichen die DIN 1986 Teil 100.
Wichtige Informationen zum Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen sind in den hier abrufbaren Informationsblättern nachzulesen (wenn der Link nicht funktioniert, stehen die Blätter außerdem unter "Formulare" zur Verfügung):
"Rückstausicherung" - sind Sie sicher?
"Spülunfälle und Entlüftung"
"Informationen zur Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen"
Benötigte Dokumente
- Angabe über die Größe und Befestigungsart der Grundstücksflächen
- Übersichtslageplan M 1:1000/ M:500 mit Grundstücksgrenzen (Katasterplan)
- Lageplan des anzuschließenden Grundstücks M. 1: 100 oder M. 1:200 mit folgenden Angaben:
- Darstellung der Grundleitungen und Schächte; Schmutzwasser (rot),
Niederschlagswasser (blau), Abbruch (gelb);vorhandene Anlagen (schwarz)
- Darstellung der überdachten, versiegelten und zu entwässernden Flächen
(braun)
- Darstellung von Versickerungsanlagen gem. DWA A-138 - Schnittplan M. 1:100 durch die Fall- und Entlüftungsrohre des Gebäudes mit den Entwässerungsobjekten. Einen Längsschnitt durch die Grundleitung und durch die Schächte, Einsteigschächte oder die Inspektionsöffnungen mit Angabe der Höhenmaße des Grundstücks und der Sohlenhöhe im Verhältnis der Straße, bezogen auf NN
- Grundrisse des Kellers und der einzelnen Geschosse im Maßstab 1:100 mit Eintragung der Entwässerungsgegenstände, der Leitungsführung und die Lage etwaiger Absperrschieber, Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen
- Hydraulische Nachweise der Dimensionierung von SW- und NW- Leitungen (Anlage 1+ 2)
- Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens und seiner Nutzung (erforderlich bei gewerblich genutzten Grundstücken)
- Nutzung von Niederschlagswasser (Anlage 3) bei Versickerungsanlagen mit Errichtung von Schächten, Rigolen, Mulden zusätzlich ein Bodengutachten einschl. der Berechnung der Anlagen nach DWA-Arbeitsblatt A 138
Die Stadt kann weitere Unterlagen fordern, wenn diese zur Beurteilung der Entwässerungsanlage erforderlich sind.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter