Hundehaltung - allgemein
Die Stadt Helmstedt ist neben dem Veterinäramt des Landkreises Helmstedt für die Überwachung der Einhaltung der Regelungen des Nds. Gesetzes über das Halten von Hunden zuständig.
Kernpunkte die der Stadt Helmstedt betreffenden Zuständigkeit sind:
- die Pflicht zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung
- die Pflicht zur Kennzeichnung des Hundes mittels Transponder
- die Registrierungspflicht im Hunderegister Niedersachsen und
- die Verpflichtung zur Erbringung eines Sachkundenachweises.
Im Übrigen wird auf das nachfolgende Infoblatt verwiesen.
Infoblatt zum Nds. Gesetz über das Halten von Hunden (Nds. Hundegesetz)
Seit dem 01.07.2011 ist das Nds. Hundegesetz in Kraft. Nachdem bereits zu diesem Termin einige Verpflichtungen auf die Hundehalter zugekommen waren (insbesondere Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung und Verpflichtung zur Kennzeichnung des Hundes mittels Transponder) werden nunmehr nach einer Übergangsphase zum 01.07.2013 zwei weitere bedeutsame Neuregelungen wirksam.
So muss jeder Hundehalter sein Tier gem. § 6 Nds. Hundegesetz im Hunderegister Niedersachsen registrieren lassen, wenn es am 01.07.2013 älter als sechs Monate ist. Die Registrierung dient vornehmlich der Identifizierung eines Hundes und der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters. Die KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH ist vom Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dem Führen dieses zentralen Registers beauftragt worden.
Die Registerstelle erhebt für die Registrierung eines Hundes eine einmalige Gebühr. Für eine Online-Registrierung wird eine ermäßigte Gebühr i. H. v. 17,26 € inkl. MwSt. anfallen. Für eine telefonische oder schriftliche Anmeldung werden wegen des höheren Bearbeitungsaufwandes zur Verarbeitung der eingereichten Daten Gebühren i. H. v. 27,97 € inkl. MwSt. erhoben.
Die Registrierung kann unter www.hunderegister-nds.de erfolgen, wo bei Bedarf auch das Formular für eine schriftliche Anmeldung heruntergeladen werden kann (Formulare sind daneben auch bei der Stadtverwaltung erhältlich). Telefonisch ist eine Registrierung unter 0441/390 10 400 möglich.
Eine weitere wichtige Neuerung zum 01.07.2013 ist die Verpflichtung des Hundehalters, der nach dem 01.07.2011 erstmalig einen Hund angeschafft hat, zur Erbringung eines Nachweises über die theoretische und praktische Sachkunde zum Halten von Hunden. Sofern man nicht z. B. wegen einer besonderen Ausbildung oder anderer Ausnahmetatbestände (im Einzelnen siehe die u. a. Internetadressen) zu einem ausschließenden Personenkreis gehört, müssen dafür Prüfungen vor einer anerkannten Stelle abgelegt werden.
Im Detail finden Sie Fragen und Antworten zum Hundegesetz unter:
www.ml.niedersachsen.de
www.hunderegister-nds.de/faq
Rückfragen können Sie gern auch an die Stadtverwaltung - Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Herr Ebert, Tel.: 17-1434, E-Mail: bernd.ebert(at)stadt-helmstedt.de - richten.
Rechtsgrundlagen Allgemein
Nds. Hundegesetz
Formulare
Zuständige Mitarbeiter