Hundesteuer
Die Stadt Helmstedt erhebt für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet eine Hundesteuer.
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Halter des Hundes).
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des auf den Anschaffungszeitpunkt oder Zuzug folgenden Kalendermonats und wird als Jahressteuer erhoben. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Wer einen Hund anschafft oder mit diesem zuzieht, ist verpflichtet ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt Helmstedt zur Hundesteuer anzumelden. An- und Abmeldungen können persönlich oder telefonisch vorgenommen werden.
Nach erfolgter Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei einer Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist.
Höhe der Hundesteuer ab 2013:
- für den ersten Hund = 84,00 €
- für jeden weiteren Hund = 96,00 €
Für gefährliche Hunde gibt es einen erhöhten Steuersatz von 450,00 € je Hund.
Die Hundesteuer ist jeweils zum 01.07. eines Jahres zu entrichten.
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
Hundesteuersatzung der Stadt Helmstedt
Formulare
Zuständige Mitarbeiter