Öffentliche Parkplätze
Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur unter Nutzung eines Parkscheinautomaten zulässig ist, werden Gebühren in Höhe von 0,50 € je angefangene halbe Stunde fällig.
- Die für den jeweiligen Parkraum geltende Gebühr und die Zeit, in der diese zu entrichten ist, sind auf dem Bedienfeld des Parkscheinautomaten ausgewiesen.
- Auf allen öffentlichen Parkplätzen, an denen ein Parkscheinautomat steht, ist das Parken bis zu 3 Stunden Höchstparkdauer erlaubt. Ausnahmen sind die beiden Flächen Holzberg und Südertor.
- Auf dem Holzberg ist das Parken lediglich für 2 Stunden erlaubt.
- Der Parkplatz Südertor bietet Besuchern und Arbeitnehmern zusätzlich die besondere Möglichkeit, ein Tagesticket zum Preis von 3 Euro zu erwerben.
- Ist auf dem Bedienfeld eine so genannte „Brötchentaste“ zu finden, wird nach entsprechender Betätigung ein kostenloser Parkschein für eine Parkdauer von 15 Minuten herausgegeben.
Alternativ können Privatpersonen bei der Stadt Helmstedt eine ParkCard erwerben, mit der in Verbindung mit einer Parkscheibe während der bewirtschafteten Zeiten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer geparkt werden darf. Für die ParkCard gelten folgende Regelungen:
- Die Parkscheibe ist bei Ankunft auf die Ankunftszeit einzustellen. Beides ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
- Die ParkCard kostet 30,-€ und gilt ab Ausstellungsdatum 3 Monate. Bis zu einem Monat kann die Gültigkeit vordatiert werden.
- Bis zu zwei Kennzeichen dürfen auf der Parkcard angegeben werden. Sie ist im Original im entsprechenden Fahrzeug auszulegen.
- Auf dem Parkplatz Südertor gilt die Parkcard nicht.
Die Parkcard erhält man bei der
Stadt Helmstedt
Bürgerbüro
Markt 1
38350 Helmstedt
Tel. 05351/17-1717
Fax: 05351/17-1718
Email: tourismus@stadt-helmstedt.de
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
- Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Helmstedt
Anfallende Gebühren
Parkgebühren (Parkscheinautomaten): 0,50 € je angefangene halbe Stunde
ParkCard: 30 €; gültig: 3 Monate ab Ausstellungsdatum
Formulare
Zuständige Mitarbeiter