Ordnungswidrigkeiten
Bei der Stadt Helmstedt werden Anzeigen des Polizeikommissariats Helmstedt sowie der Fachdienststellen innerhalb der Verwaltung zentral bearbeitet.
Hinzu kommen die Hinweise aus der Bevölkerung über eventuell vorliegende Ordnungswidrigkeiten. Hierbei kann es sich beispielsweise um folgende Sachverhalte handeln:
Sie haben beobachtet, dass jemand im Stadtgebiet seinen Hund koten lässt, ohne den Haufen zu beseitigen?
Sie fühlen sich von Ihrem Nachbarn durch Lärm zu den Ruhezeiten gestört?
Sie haben die Möglichkeit solche Fälle bei uns als Ordnungswidrigkeit anzuzeigen.
Beachten Sie aber bitte:
- Nachbarstreitigkeit werden durch eine Geldbuße in der Regel nicht beendet. Solche Fälle sollten Sie selbst auf dem Zivilrechtsweg oder mit Hilfe der Schiedsperson regeln (siehe auch unter -> Rechtsberatung).
- Anonymen Hinweisen gehen wir grundsätzlich nicht nach.
- Im Bußgeldbescheid müssen wir Sie namentlich als Zeuge aufführen.
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Helmstedt vom 21.12.1989 (SOV) in der derzeit gültigen Fassung
Rechtsgrundlagen Allgemein
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), in der derzeit gültigen Form
Benötigte Dokumente
Formloses Schreiben an die Stadt Helmstedt mit folgenden Angaben:
- Wer - Täter (Name und Anschrift)
- Wann - Tatzeit
- Wo - Tatort
- Was - Beschreibung des Vorwurfes
- evtl. Benennung von Zeugen
Anfallende Gebühren
Die Entgegennahme von Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie deren Bearbeitung erfolgen gebührenfrei.