Parkhaus Edelhöfe
Neben den öffentlichen Parkplätzen auf Straßen, Wegen und Plätzen steht den Bürgern und Besuchern auch das Parkhaus Edelhöfe als Parkplatz zur Verfügung.
Das Parkhaus "Edelhöfe" wird von der Stadt Helmstedt als öffentliche Einrichtung betrieben. Das Benutzungsverhältnis zwischen dem Benutzer und der Stadt Helmstedt ist privatrechtlich ausgestaltet.
Das Parkhaus ist an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen durchgehend von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet.
Die für Dauerparker reservierten Stellflächen dürfen zu den reservierten Zeiten nicht von Kurzzeitparkern benutzt werden. Eine Beschilderung im Einfahrtbereich des Parkhauses informiert über die reservierten Stellflächen und Zeiten.
Abgestellt werden dürfen nur Personenkraftfahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 1,9 m. Nicht abgestellt werden dürfen:
- Lastkraftwagen und deren Anhänger,
- nicht zugelassene, nicht versicherte und nicht betriebssichere Kraftfahrzeuge,
- Kraftfahrzeuge ohne polizeiliches Kennzeichen
- Kraftfahrzeuge mit undichtem Tank oder Vergaser sowie anderen Mängeln oder Beschaffenheiten, die geeignet sind, Sachen oder Personen zu schädigen, zu gefährden bzw. den Betrieb des Parkhauses zu stören,
- Kraftfahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung,
- Wohnwagen und Personenkraftfahrzeuge mit Anhängern,
- Krafträder,
- Fahrzeuge, deren Höhe einschließlich Ladung und Zubehörteilen das Maß von 1,90 m überschreitet.
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
- Entgelt- und Benutzungsordnung für das Parkhaus "Edelhöfe" in Helmstedt
Anfallende Gebühren
1. für Kurzzeitparker
a) für die ersten 30 Min. 0,50 €
b) bis 1 Stunde 1,00 €
c) bis 2 Stunden 2,00 €
d) für jede weitere angefangene Stunde 0,50 €
e) Tageshöchstgebühr 8,00 €
2. für Dauerparker
a) für 5 Tage in der Woche (Montags bis Freitags) 45,00 € / Monat
b) für 7 Tage in der Woche 55,00 € / Monat
Bei Verlust des Parkscheines beträgt das pauschalierte Entgelt 8,00 €, es sei denn, der Nutzer weist der Stadt eine kürzere oder die Stadt dem Nutzer eine längere Einstelldauer nach.
Formulare