Regionales Raumordnungsprogramm
Regionales Raumordnungsprogramm
Das Regionale Raumordnungsprogramm steht inhaltlich zwischen dem Landes-Raumordnungsprogramm und den gemeindlichen Bauleitplänen. Die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für einen Planungsraum wird im Regionalen Raumordnungsprogramm festgelegt, wobei die Ziele des Landes-Raumordnungsprogramms übernommen werden müssen. Vertiefend können jedoch eigene gebietsspezifische Planungsziele festgeschrieben werden, z.B. Festlegung der Grundzentren (Zentrale Orte, an denen Einrichtungen für die Versorgung der Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs konzentriert werden), Aussagen zur Bereitstellung von Wohn- und Gewerbeflächen, Sicherung eines intakten Lebens- und Wirtschaftsraumes und der natürlichen Lebensgrundlagen z.B. durch Festlegung von Nutzungsvorrängen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter folgender Adresse: http://www.ml.niedersachsen.de/master/C373813_N14743_L20_D0_I655.html
Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms wird federführend von den Regionalplanungsbehörden erstellt. An der Aufstellung des Programms werden alle fachlich berührten Stellen beteiligt, darunter die Kommunen, Bundes- und Landesbehörden, Naturschutzverbände sowie Nachbarländer und Nachbarstaaten. Sie können zum Entwurf Stellung nehmen, Änderungsvorschläge machen oder auf eigene Vorhaben hinweisen. Im Gegenzug sind sie aber auch an die Ziele der Raumordnung gebunden. Die Regionalen Raumordnungsprogramme werden von dem jeweils zuständigen politischen Vertretungsgremium (Kreistag, Verbandsversammlung, Regionsversammlung) als Satzung beschlossen und von der obersten Landesplanungsbehörde (Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) genehmigt.
Die Stadt Helmstedt gehört zum Zweckverband Großraum Braunschweig. Das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm aus dem Jahr 1995, das auf Grundlage des Landes-Raumordnungsprogramms von 1994 entwickelt worden ist, wird derzeit neu aufgestellt. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Zweckverbandes Großraum Braunschweig unter folgender Adresse:
http://www.zgb.de/barrierefrei/content/regionalplanung/rrop.shtml
Die Stadt Helmstedt wird in einem solchen Verfahren beteiligt und hat die Möglichkeit, die eigenen Belange im Entwurf zu prüfen und hierzu entsprechend Stellung zu nehmen.
Zuständige Mitarbeiter