Reisepass
Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der europäischen Union. Er wird für alle Deutschen ausgestellt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren wird eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigt. Bei Kindern unter 6 Jahren erfolgt die Ausstellung ohne digitalen Fingerabdruck.
Seit dem 01.November 2007 besteht nicht mehr die Möglichkeit Kinder in den jeweiligen Pass der Erziehungsberechtigten einzutragen. Kinder benötigen für den Grenzübertritt einen eigenen Kinderreisepass. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Stichwort "Kinderreisepass".
Seit dem 01. November 2005 erhalten Bundesbürger den Reisepass mit einem Chip, auf dem die Daten des Passinhabers zusätzlich elektronisch gespeichert sind. Selbstverständlich können Sie den Inhalt dieses Chips mit einem speziellen Lesegerät bei uns einsehen. Äußerlich unterscheidet sich der Pass von dem bisherigen lediglich durch das frontal aufgenommene Lichtbild und: "Bitte recht freundlich!" werden Sie von Ihrem Fotografen auch nicht mehr hören.
Das Dokument muss persönlich im Rathaus beantragt werden. Formulare können nicht mitgegeben werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt regulär ca. vier Wochen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre, für Personen bis zum 24.Lebensjahr 6 Jahre. Sollten Sie Ihren Pass eilig benötigen, kann gegen Zusatzgebühr ein Express-Pass (Bearbeitungszeit: 2-3 Werktage) beantragt werden. Nur wenn auch dieser Express-Pass nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann, besteht in begründeten Ausnahmefällen noch die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass auszustellen, der dann für 1 Jahr gültig ist.
Für Vielreisende steht ein Reisepass mit 48 Seiten zur Verfügung. Damit bietet er mehr Platz für Sichtvermerke.
Deutsche Passbehörden sind nicht befugt, verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen in Drittländer zu erteilen. Die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihr Reiseland finden Sie hier
Benötigte Dokumente
- 1 neues Lichtbild im Format 35x45mm mit einfarbigem hellem Hintergrund und Biometrietauglichkeit. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Fotofachhandel und bei uns bzw. auf der homepage der Bundesdruckerei
www.bundesdruckerei.de - Geburtsurkunde (bei Ledigen) bzw. Eheurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden - Vertriebenenausweis oder Registrierschein falls Sie zu diesem Personenkreis gehören
- alter Pass, wenn vorhanden
(dieser muss spätestens bei der Abholung des neuen Dokuments abgegeben werden)
Anfallende Gebühren
- Reisepass bis 24. Lebensjahr 37,50 €
- Reisepass ab 24. Lebensjahr 60 € (bis 28.02.17 59€)
- Zuschlag für Pass mit 48 Seiten 22 €
- Zuschlag für Expressausstellung 32 €
- vorläufiger Reisepass 26 €
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei der Antragstellung erhoben wird. Bar- oder EC-Kartenzahlung ist möglich (Außenstelle Büddenstedt nur bar).
Formulare
Zuständige Mitarbeiter