Stiftung "Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt"
Zweck, Art der Stiftung
Die Stiftung Johannes Waisenhaus zu Helmstedt ist eine privatrechtliche Stiftung, für die die Stadt Helmstedt lediglich die Geschäftsführung übernommen hat.
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck in der Hauptsache durch die Gewährung von Zuschüssen an bedürftige Voll- und Halbwaisen und, soweit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, an bedürftige minderbemittelte Kinder aus dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Helmstedt, ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis.
Hilfen für bedürftige Kinder
In der Vergangenheit wurden Zuschüsse für Schulmaterialien, Konfirmandenfreizeiten, Klassenfahrten und sonstige Freizeitaktivitäten, sowie Weihnachtszuwendungen gewährt. Für die Beantragung eines Zuschusses sind ein schriftlicher Antrag (siehe Formulare), sowie Nachweise zum Familieneinkommen erforderlich.
Spenden
Die Stiftung ist auf regelmäßig eingehende Spenden angewiesen, um ihre sozialen Aufgaben erfüllen zu können. Spenden können unter Angabe des Verwendungszwecks „Stiftung Johannes-Waisenhaus“ auf das Konto 199881111 der Stadtkasse Helmstedt bei der Norddeutschen Landesbank Helmstedt, BLZ 250 500 00, IBAN: DE86250500000199881111 BIC: NOLADE2HXXX, eingezahlt werden.
Die Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigung) gemäß § 10 des Einkommensteuergesetzes auszustellen.
Historie
Das Vermögen der Stiftung, deren erstes Statut durch Herzogliches Reskript vom 24. November 1890 - unter gleichzeitiger Zuerkennung der Rechte milder Stiftungen - genehmigt wurde, rührt aus einem Waisenhausfonds her, der bei einer Lutherfeier am 10. November 1883 gesammelt wurde. Durch eine Schenkung des Konsuls Johannes Dieckmann in Höhe von 30.000,-- Mark und verschiedene andere Beträge erreichte der Vermögensbestand am 1. April 1890 die Summe von 37.500,-- Mark.
Zu Ehren des Konsuls Johannes Dieckmann, der durch seine großherzige Schenkung die Verwirklichung der durch den Waisenhausfonds erstrebten Ziele ermöglichte, wurde der Stiftung der Name „Johannes-Waisenhaus“ gegeben. Die Stiftung verfolgte nach ihrem Statut aus dem Jahre 1890 den Zweck, Waisenkinder aus der Stadt und dem Kreis Helmstedt und, soweit Raum vorhanden war, auch aus damalig braunschweigischen und nichtbraunschweigischen Bezirken aufzunehmen und ihnen in der Regel bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres durch zuverlässige Hauseltern Pflege und Erziehung angedeihen zu lassen.
Zur Durchführung dieses Stiftungszweckes erwarb die Stiftung im Jahre 1890 das Grundstück Südstraße 11 in Helmstedt und errichtete auf ihm ein Waisenhaus mit Nebengebäude. In der Folgezeit entsprachen weder Größe des Gebäudes noch Lage des Grundstücks den Anforderungen der Stiftung.
Der Vorstand entschloss sich daher im Jahre 1912 zur Veräußerung des Grundstückes und erwarb im Jahre 1913 an der Walbecker Straße ein geeignetes Gelände, das in den Jahren 1913/14 mit dem heutigen Waisenhausgebäude bebaut wurde. Während die Tätigkeit der Stiftung weder durch die Kriegsereignisse der Jahre 1914/18 noch durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der nachfolgenden Jahre wesentlich beeinträchtigt wurde, änderte sich dieser Zustand in den Kriegsjahren 1939/45. Nachdem bereits in den Jahren 1937/38 die damalige NSDAP Versuche unternahm, das Stiftungsvermögen und die Heimerziehung der Waisenkinder zu übernehmen - diese Versuche aber infolge des inzwischen ausgebrochenen Krieges nicht fortgeführt wurden - zwangen die sich immer mehr verschärften Kriegsereignisse und die Einberufung des Hausvaters zum Kriegsdienst bereits im Jahre 1943 zur Verlegung der im Waisenhaus befindlichen Kinder in das Große Waisenhaus in Braunschweig.
Das Waisenhaus stand nunmehr als Ausweichkrankenhaus zur Verfügung; es wurde im Februar 1944 nach einem Luftangriff auf die Stadt Helmstedt zur Aufnahme der Frauenklinik Dr. Bohnen, deren Gebäude zerstört wurde, in Anspruch genommen. Nach Wiederaufbau der Klinik beherbergte es vorübergehend Abteilungen des Kreiskrankenhauses St. Marienberg und wird z. Z. von der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH als heilpädagogischer Kindergarten genutzt.
Daneben machte sich in den Jahren nach 1945 immer mehr die Tendenz bemerkbar, Waisenkinder nach Möglichkeit nicht mehr in Heimen, sondern in Familien unterzubringen. In der Erkenntnis dieser Entwicklung und unter der Berücksichtigung der durch Kriegs- und Nachkriegszeit geschaffenen Lage hat der Vorstand der Stiftung Johannes-Waisenhaus zu Helmstedt in seiner Sitzung vom 6. Juli 1960 beschlossen, unter Aufrechterhaltung des ursprünglichen Stiftungsgedankens den Stiftungszweck in Anpassung an die veränderten Verhältnisse zu erweitern und sich eine neue rechtliche Ordnung zu geben. Diese fand in der Sitzung vom 25.5.1966 ihre endgültige Form und trat nach ihrer aufsichtsbehördlichen Genehmigung mit Wirkung vom 5. April 1967 in Kraft. Weitere Satzungsanpassungen erfolgten in den Jahren 1971, 2005 und 2013.
Die Chronik der Stiftung können Sie hier öffnen.
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