Straßenreinigungsgebühren
Straßenreinigung
Damit das Stadtbild für die Einwohnerinnen und Einwohner Helmstedts, aber auch für Besucher unserer Stadt, immer einen sauberen Eindruck macht, ist der städtische Betriebshof im Einsatz.
Die Einteilung der Straßen in verschiedene Reinigungsklassen ermöglicht einen bedarfsorientierten und wirtschaftlichen Einsatz aller Kräfte. Hierdurch wird auch eine Reinigung in dem erforderlichen, intensiven Maß ermöglicht.
Im Stadtgebiet von Helmstedt werden circa 145 Straßenkilometer innerhalb der geschlossenen Ortslage regelmäßig gereinigt. Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.
Winterdienst
Die Beseitigung von Schnee und Eis ist für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung und hat daher Vorrang vor der normalen Straßenreinigung.
Der Winterdienst ist Bestandteil der Straßenreinigung, erfolgt jedoch nach anderen Kriterien als die normale Straßenreinigung. Alle Straßen sind jeweils einer von drei Einsatzstufen zugeordnet. Dabei werden zunächst die Straßen der Einsatzstufe I geräumt. Dies sind die Hauptverkehrsstraßen, sowie diejenigen Straßen, in denen Buslinien verkehren. Danach erfolgt die Reinigung der Straßen der Einsatzstufe II (nachrangige Straßen) und der Einsatzstufe III (untergeordnete Straßen).
Da Winterdiensteinsätze je nach den Witterungsbedingungen erfolgen müssen, wird nach Bedarf geräumt. Dabei unterscheiden sich die Einsatzzeiten, zu denen geräumt wird, von den üblichen Kehrzeiten.
Rechtsgrundlagen Ortsrecht
Straßenreinigungssatzung mit den Straßenverzeichnissen
Straßenreinigungsgebührensatzung
Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Helmstedt
Rechtsgrundlagen Allgemein
§ 52 Niedersächsisches Straßengesetz
Anfallende Gebühren
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich pro Frontmeter:
- Reinigungsklasse I (Reinigung 1 x bzw. 2 x pro Woche) 4,56 €
- Reinigungsklasse II (Reinigung 4 x pro Woche) 9,12 €
- Reinigungsklasse III (Reinigung 5 x pro Woche) 11,40 €
- Reinigungsklasse IV (Reinigung 14-tägig) 2,28 €
Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühren sind:
- die Grundstücksseiten entlang der Straßen, die in den Straßenverzeichnissen aufgeführt und gereinigt werden (Frontmeter). Liegt ein Grundstück nicht unmittelbar an einer Straße, erfolgt ggf. eine Veranlagung als sogenannter "Hinterlieger" und
- die Reinigungsklasse (Unterscheidung der Reinigungshäufigkeit).
Fälligkeiten
Die Straßenreinigungsgebühren sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., 15.11., oder für Jahreszahler am 01.07. eines Jahres fällig.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter