Ummeldung
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Helmstedt umgezogen sind, melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen in Helmstedt im Bürgerbüro des Rathauses (Eingang Holzberg) an.
Das Ummeldeformular kann nur in Ausnahmefällen auf dem Postweg übersandt werden. Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie jemanden Dritten formlos bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen.
Bei Familien genügt es, wenn 1 Familienmitglied die Ummeldung vornimmt. Hierzu sind jedoch die Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder mitzubringen.
Nicht verheiratete Personen müssen sich einzeln ummelden, auch wenn sie dieselbe Wohnung beziehen.
! Gesetzesänderung ab 01.11.2015!
Ab dem 01.11.15 muss bei Einzug in eine andere Wohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, der einziehenden Person diese auszuhändigen. Das Formular steht Ihnen unter "Formulare" zum Download zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen Allgemein
7 Bundesmeldegesetz
§§ 9-11 Nds. Meldegesetz (bis 30.10.15)
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbescheinigung
Anfallende Gebühren
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter