Verwarnungsgelder (Straßenverkehr)
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Auch wir in Helmstedt kommen leider nicht ohne sie aus, die im Volksmund als "Knöllchen" bekannten und gefürchteten Verwarnungen bei entsprechenden Ordnungswidrigkeiten. Doch Ordnung muß sein und so beachten Sie bitte die Straßenverkehrsvorschriften, damit nicht auch an Ihrer Windschutzscheibe ein unliebsamer "Strafzettel" flattert.
Verfahren:
Selbstverständlich ist man zunächst verärgert, wenn man einen "Strafzettel" an seinem Fahrzeug vorfindet. Lassen Sie Ihren Unmut jedoch nicht gleich an den Überwachungskräften aus, sondern vergewissern Sie sich zuvor noch einmal aufmerksam, in welcher Weise Sie womöglich gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Überprüfen Sie ggf. vorhandene Verkehrszeichen, Ablaufzeiten Ihres Parkscheines bzw. Ihrer Ausnahmegenehmigung oder auch, ob Sie die Parkscheibe richtig eingestellt haben. Haben Sie womöglich den 5-Meter-Abstand zu einer nahen Kreuzung oder Einmündung nicht eingehalten?
Ihr Einverständnis mit der Verwarnung erklären Sie durch Zahlung des Verwarnungsgeldes. Die für die Zahlung notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte dem unteren Abschnitt des "Strafzettels".
Sollten Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme bei der Stadt Helmstedt. Einen entsprechenden Anhörungsbogen erhalten Sie automatisch nach ca. 10 Werktagen. Eine evtl. Rücknahme der Verwarnung ist nur durch den Landkreis Helmstedt möglich. Bei Nichtzahlung erfolgt eine automatische Überleitung an die Bußgeldstelle des Landkreises Helmstedt. Hierbei können zusätzliche Kosten für Gebühren und Auslagen im Bußgeldverfahren entstehen.
Zuständige Mitarbeiter