Vollstreckung
Offene Forderungen werden grundsätzlich 2 Wochen nach Ablauf des Fälligkeitstages vollstreckt. Dazu erhält der Vollstreckungsbeamte der Stadt Helmstedt einen entsprechenden Auftrag und sucht den Schuldner zu Hause auf. Für die Vollstreckung von Forderungen werden ebenfalls Gebühren erhoben, die sich nach der Höhe der Hauptforderung richten und mind. 11,- € betragen. Der Vollstreckungsbeamte ist befugt, bei Nichtbezahlen einer Forderung Sach- bzw. Taschenpfändungen vorzunehmen.
Durch die pünktliche Zahlung können Sie sich viel Ärger und Geld ersparen. Die lästige Überwachung von Zahlungsterminen können Sie vermeiden, wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Sie müssen dafür nur ein vorbereitetes SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT ausfüllen, welches als Formular verfügbar ist. Anschließend drucken Sie den Vordruck aus, unterschreiben und schicken diesen an die Stadtkasse, Markt 1, 38350 Helmstedt.
Mahnungen und Vollstreckungen gehören damit der Vergangenheit an, wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist.
Vollstreckung
Herr Ebert
05351 – 171532
thorben.ebert@stadt-helmstedt.de
Sprechzeiten:
Montag 08:30 - 09:30
Dienstag bis Freitag 08:00 - 08:30
Donnerstag auch 14:00 - 15:00
Darüberhinaus stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/innen in der Stadtkasse zur Verfügung:
Ihre Ansprechpartner/innen in der Stadtkasse:
Montag - Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Buchstabe A - G
Frau Bürger
05351- 171534
manuela.buerger@stadt-helmstedt.de
Buchstabe H - Mo
Frau Albrecht
05351- 171533
samira.albrecht@stadt-helmstedt.de
Buchstabe Mu - Schr
Frau Sobainski
05351- 171536
sandra.sobainski@stadt-Helmstedt.de
Buchstabe Schu - Z
Frau Moorkamp
05351- 171535
renate.moorkamp@stadt-helmstedt.de
Kassenleitung
Herr Lüning
05351 -171530
karsten.kninider@stadt-helmstedt.de
stellv.Kassenleitung
Frau Woldau
05351 - 171531
nicole.woldau@stadt-helmstedt.de
Formulare