Vorname
Wenn ein Baby unterwegs ist, stößt man schnell auf die Frage "Wie soll es denn heißen?". Eltern sind weitgehend frei in der Vornamenswahl, jedoch müssen im Interesse des Kindes einige Punkte beachtet werden.
Ein Vorname muss geschlechtseindeutig sein. Vornamen, die als weiblich und männlich gelten müssen durch einen weiteren eindeutigen Vornamen ergänzt werden, wenn sie entgegen der geläufigen Praxis verwendet werden. Zu den bekanntesten dieser Art gehören z.B. Sascha, Kim, Toni und Kay/Kai. Für eine weibliche Sascha benötigen Sie einen zweiten eindeutig weiblichen Vornamen, für einen männlichen Kim einen zweiten eindeutig männlichen.
Insgesamt dürfen bis zu 5 Vornamen erteilt werden. Diese stehen gleichberechtigt nebeneinander, ein Rufname muss nicht mehr bestimmt werden. Mit einem Bindestrich verbundenene Namen gelten als ein Name (z. B. Jan-Niklas, Marie-Sofie).
Sollten Sie sich für einen sehr außergewöhnlichen Namen entscheiden, klären Sie bitte mit uns im Vorfeld ab, ob dieser Name beurkundungsfähig ist. Hilfreich sind hier auch verschiedene Internetseiten, z.B. www.firstname.de
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