Wohngeld
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) für Mieter oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für Eigentümer selbst genutzten Wohnraums geleistet. Auf die Leistung von Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zu beachten ist, dass Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen (z.B. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, richtet sich im Wesentlichen nach drei Faktoren,
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe der zu berücksichtigenden Miete und Belastung und
- Höhe des Gesamteinkommens.
Wohngeld kann nur auf Antrag gewährt werden.
Wenn Sie in Helmstedt (einschließlich der Ortsteile Emmerstedt, Barmke, Büddenstedt und Offleben) wohnen, können Sie den Antrag auf Wohngeld bei der Stadt Helmstedt stellen. Im Rathaus, Sockelgeschoss (Zimmer KU 02 und KU 03; Eingang Kramstraße) erteilen Ihnen die Sachbearbeiter gern weitere Auskünfte und halten die Antragsformulare bereit.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat unter https://secure.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/?no_cache=1 ein Berechnungsprogramm für das Wohngeld eingestellt. Dort besteht die Möglichkeit einer überschlägigen - unverbindlichen - Wohngeldberechnung. Bitte verwenden Sie bei der Wohngeldberechnung die Mietstufe II für die Stadt Helmstedt einschließlich der Ortsteile Emmerstedt und Barmke und die Mietstufe I für die Ortsteile Büddenstedt und Offleben.
Formulare
Zuständige Mitarbeiter