Häufige Fragen zur Europawahl 2019

Ich bin am Wahlsonntag nicht da/ ich kann meine Wohnung nicht verlassen, möchte aber dennoch wählen. Was muss ich tun?

Füllen Sie den Wahlscheinantrag aus (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Ab Montag, den 06.05.2019 besteht im Rathaus im Zimmer ME 05 die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen.

Natürlich können Sie den Wahlscheinantrag auch per Post an uns senden (bitte Porto nicht vergessen) oder  Ihren Antrag abgeben und wir senden Ihnen die Unterlagen zu oder Sie lassen die Briefwahlunterlagen durch eine schriftlich bevollmächtigte Person unter Vorlage des Personalausweises abholen.

Ich verreise bereits vor dem 06.05.2019, kann ich dann auch per Briefwahl wählen?

Ja. Bitte beantragen Sie Briefwahlunterlagen formlos unter Angabe von Name, alle Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum bei der Stadt Helmstedt, Wahlen, Markt 1, 38350 Helmstedt. Geben Sie dazu die Adresse an, zu der wir die Briefwahlunterlagen senden sollen. (Bitte beachten: Rücksendungen von Wahlbriefen aus dem Ausland müssen ausreichend frankiert werden!)

Muss der Wahlbrief frankiert werden?

Nein, innerhalb Deutschlands befördert die Deutsche Post portofrei. Nur aus dem Ausland ist eine ausreichende Frankierung notwendig. Stecken Sie den Brief einfach in Ihrer Nähe in den gelben Postbriefkasten ein. Der Wahlbrief ist bereits adressiert und geht an den Kreiswahlleiter. Sie können die Unterlagen aber auch bei uns im Rathaus abgeben, wenn Sie gerade in der Nähe sind und wir leiten ihn dann weiter.

Bis wann muss ich den Antrag auf Briefwahl gestellt haben?

Briefwahlunterlagen müssen im Regelfall bis spätestens 24.05.2019, 18.00 Uhr, beantragt werden. Nach diesem Termin ist die Ausstellung von Wahlscheinen nur noch möglich, wenn der Antragsteller nachweislich erst nach diesem Termin an der Urnenwahl verhindert wurde. In diesem Fall wenden Sie sich bis spätestens 26.05.2014, 15.00 Uhr an unser Wahlbüro.

Mein Partner liegt im Krankenhaus und ist momentan nicht ansprechbar. Was können wir tun?

Ihr Partner kann somit seine/ihre Stimme nicht abgeben. Eine andere Person darf nicht ohne seine Zustimmung seine/ihre Stimmen verteilen, sondern nur als Hilfsperson tätig werden, sofern die wahlberechtigte Person schlecht sehen, laufen oder schreiben kann. Sollte der Partner bis zur Wahl jedoch wieder ansprechbar/ erreichbar sein, hat er/sie immer noch die Möglichkeit am Wahlsonntag persönlich oder per Briefwahl zu wählen.

Ich habe bis zum 05.05.2019 keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Darf ich trotzdem wählen? Und falls ja, woher weiß ich, in welchem Wahllokal ich wählen darf?

Dies ist kein Problem. Meistens ist das Mitteilungsschreiben nur auf dem Postweg abhanden gekommen. Erfragen Sie im Wahlbüro des Rathauses, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und zu welchem Wahlbezirk Sie gehören. Sind Sie im Wählerverzeichnis erfasst, können Sie am Wahlsonntag unter Vorlage Ihres Personalausweises dennoch wählen oder im Rathaus Ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Halten Sie auch hier bitte Ihren Personalausweis bereit.

Was muss ich für die Briefwahl auf dem Wahlscheinantrag alles ausfüllen?

Mindestens Name, Vornamen, Anschrift und Geburtsdatum. Dies dient zur Überprüfung Ihrer Identität. Somit kann Ihnen Ihre Stimme nicht verloren gehen oder sich eine fremde Person Ihrer Stimme bemächtigen. Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht. Der untere Teil des Antrags ist nur dann auszufüllen, wenn Sie eine andere Person bevollmächtigen wollen, Ihre Unterlagen für Sie entgegen zu nehmen. Auf jeden Fall müssen Sie unterschreiben!

Ich kann schlecht laufen, sehen oder schreiben, möchte aber dennoch wählen.

Sie haben die Möglichkeit, eine Hilfsperson zu bestellen, die Ihnen beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen behilflich ist oder die Sie am Wahlsonntag begleitet und Ihnen hilft. 

Ich bin nach dem 14.04.2019 umgezogen. Was nun?

Sie bleiben bis zur Wahl im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen und dort wahlberechtigt. Bis zum 05.05.2019 können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer neuen Wohnortgemeinde aufgenommen werden. Bitte wenden Sie sich an das betreffende Wahl- oder Einwohnermeldebüro.

Ist das Wahlgeheimnis gesichert, wenn ich auf dem Wahlschein unterschreibe (Briefwahl)?

Ja. Die Briefwahlunterlagen beinhalten den roten Wahlbriefumschlag, einen blauen Stimmzettelumschlag, den Wahlschein und die Stimmzettel. Der Stimmzettel gehört in den blauen Briefumschlag, den Sie verkleben. Der unterschriebene Wahlschein (Eidesstattliche Versicherung - hier unterschreiben Sie dafür, dass Sie persönlich Ihre Stimme auf dem Stimmzettel vergeben haben) gehört zusammen mit dem zugeklebten Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbrief, den Sie ebenfalls zukleben. Somit ist das Wahlgeheimnis gesichert und niemand kann einsehen, wem Sie Ihre Stimmen gegeben haben. Sie dürfen nur nicht das Verkleben der Briefumschläge vergessen.

Meine Einbürgerung ist erst nach dem 05.05.2019 wirksam geworden und ich möchte wählen!

Bitte wenden Sie sich unverzüglich an unser Wahlbüro, damit Sie einen Wahlschein erhalten oder in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können.

 

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