Förderrichtlinie für private Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Auf Grund eines Verfahrensfehlers musste die Richtlinie zur Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Helmstedt überarbeitet und neu veröffentlicht werden. Die geänderte und maßgebliche Fassung tritt am 22.01.2024 in Kraft.

Die Stadt stellt in diesem Jahr 40.000 € zur Verfügung um verschiedene umwelt- und klimaschutzfördernde Maßnahmen zu unterstützen.

Die Förderrichtlinie ist online oder in den Schaukästen der Stadt Helmstedt einzusehen.

Auf der Homepage der Stadt finden Sie weiterhin die Formulare und alle weiteren wichtigen Hinweise zur Antragsstellung.

Die vollständigen Unterlagen können auf der Homepage hochgeladen werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht möglich.

Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits Anträge eingereicht haben werden durch die Verwaltung benachrichtigt.

Anträge sollen bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.

Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Antrags bei der Stadt maßgeblich. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingang bearbeitet.

Bei Fragen steht Ihnen gern Frau Groß, erreichbar unter der Telefonnummer 05351 17 52 30 oder per Mail unter sonja.gross@stadt-helmstedt.de, zur Verfügung.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

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Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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