Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Auf Grund eines Verfahrensfehlers musste die Richtlinie zur Förderung privater Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Helmstedt überarbeitet und neu veröffentlicht werden. Die geänderte und maßgebliche Fassung tritt am 22.01.2024 in Kraft.

Die Stadt stellt in diesem Jahr 40.000 € zur Verfügung um verschiedene umwelt- und klimaschutzfördernde Maßnahmen zu unterstützen.

Die Förderrichtlinie ist online oder in den Schaukästen der Stadt Helmstedt einzusehen.

Auf der Homepage der Stadt finden Sie weiterhin die Formulare und alle weiteren wichtigen Hinweise zur Antragsstellung.

Die vollständigen Unterlagen können auf der Homepage hochgeladen werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht möglich.

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Alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits Anträge eingereicht haben werden durch die Verwaltung benachrichtigt.

Anträge sollen bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.

Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Antrags bei der Stadt maßgeblich. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge nach Eingang bearbeitet.

Bei Fragen steht Ihnen gern Frau Groß, erreichbar unter der Telefonnummer 05351 17 52 30 oder per Mail unter sonja.gross@stadt-helmstedt.de, zur Verfügung.

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Dateiname Info Geändert
Datenschutz.pdf 121 KB 15.01.2024 15:43:28
Empfehlungsliste_gebietseigener_Baeume_und_Straeucher_fuer_den_Landkreis_Helmstedt.pdf 167 KB 15.01.2024 15:43:33
Foerderrichtlinie.pdf 349 KB 15.01.2024 15:43:31
Formular.pdf 259 KB 22.01.2024 10:38:17

Förderfähige Maßnahmen

Umfang der Förderung

Ökologisch vorteilhafte Einzelvorhaben

 

  • Dach- und Fassadenbegrünung

Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten

Max. 1 000 € / Maßnahme

  • Straßenrandrestflächenbegrünung

Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Max. 250 € / Maßnahme

  • Nist- und Brutstätten für Vögel, Fledermäuse und Insekten

Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Max. 150 € / Maßnahme

  • Neuanlage besonders wertvoller Biotopflächen

Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Max. 250 € / Maßnahme

  • Pflanzung standortgerechter, heimischer Bäume

Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten

Max. 250 € / Grundstück

  • Förderung von Anlagen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser

 

Bis zu 25 % der förderfähigen Kosten

Max. 500 € / Grundstück

Steckerfertige PV-Anlagen

(sog. Balkonsolaranlagen)

 

 

Für die Förderung von Balkonsolaranlagen stehen maximal 20 % der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Gesamtfördersumme bereit.

 

 

Max. 100 € / Anlage

 

 

Mieterstromprojekte

 

 

Für die Förderung von Mieterstromprojekten stehen maximal 20 % der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Gesamtfördersumme bereit.

 

 

Max. 2 000 € / Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die städtische Wirtschaftsförderung ...

...ist als Schnittstelle zwischen der Wirtschaft und der Stadtverwaltung zu sehen.

Unternehmen, die Fragen und Probleme haben, erhalten hier Informationen und Beratung. Egal, ob Sie geeignete Betriebsräume oder Grundstücke suchen, ob Sie Auskünfte über Fördermöglichkeiten wünschen oder ob nur die Frage auftaucht: Wer ist jetzt zuständig? 

Wir möchten Ihnen helfen, sich im Behörden-Dschungel zurechtzufinden. Unsere Hilfe steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn es gilt, Kontakte herzustellen, Angelegenheiten zu koordinieren oder mit Institutionen zu kooperieren. 

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Fragen an wirtschaftsfoerderung(at)stadt-helmstedt.de

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Bauen - Wohnen - Leben

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Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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