Seit sechs Wochen ruht der reguläre Betrieb von Kindertagesstätten. Die entsprechende Weisung dazu hatte das Land Niedersachsen am 13. März erteilt. Damit verbunden ist die Frage, ob die Eltern auch im Zeitraum der Kita-Schließung ihrer vertraglichen Pflicht zur Zahlung von Kita-Entgelten nachkommen müssen.
In seiner Sitzung am 23. April hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt dazu folgende Regelungen getroffen. Für den Schließungszeitraum vom 16. März bis zum 31. März bleibt die Pflicht zur Zahlung der Kita-Entgelte bestehen.
Für den Zeitraum vom 1. April bis zum tatsächlichen Ablauf der Schließung werden die Kita-Entgelte für die Betreuungssegmente Krippe und Hort ausgesetzt. „Sofern für diesen Zeitraum bereits Zahlungen geleistet worden sind, werden wir diese den Eltern zurückerstatten“, erklärt Bürgermeister Wittich Schobert.
Entgelte, die im Betreuungssegment der Kindergärten für die Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten zu leisten sind, bleiben aufgrund der geringen monatlichen Höhe und der kurzfristigen Kündbarkeit für den vollständigen Zeitraum der Schließung zahlungspflichtig.
„Eltern, die von der Möglichkeit der Notbetreuung Gebrauch machen, müssen auch im Zeitraum nach dem 1. April das reguläre Entgelt entrichten“, führt Schobert weiter aus. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Notbetreuungsplatz innerhalt eines Monats nur tageweise in Anspruch genommen wird.