Lohnsteuerkarten 2010

1. Die Lohnsteuerkarten 2010 sind den Arbeitnehmern, die Einwohner der Stadt Helmstedt sind, durch die Deutsche Post AG übersandt worden. Die steuerfreien Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene sind nach Möglichkeit bereits eingetragen.

2. Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.

3. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2010 zu Beginn des Kalender¬jahres ihren Arbeitgebern auszuhändigen, und falls ihnen diese bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

4. Wird die Lohnsteuerkarte 2010 schuldhaft nicht bzw. nicht rechtzeitiger vorgelegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI zu ermitteln.

Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder die nicht rechtzeitige Vorlage der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuer-berechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen.

5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.

7. Anträge auf
 a)  Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre,
 b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonderen Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden kann),
 c) Berücksichtigung von Pflegekindern unabhängig vom Lebensalter,
 d) Berücksichtigung von im Ausland ansässigen Kindern,
 e) Berücksichtigung des vollen Kinderfreibetrages in Sonderfällen,
 f) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außer-gewöhnlicher Belastungen,
 g) Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des Wohneigentums usw.,
 h) Berücksichtigung von steuerlich anzuerkennenden (voraussichtlichen) Verlusten
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.

8. Anträge auf Änderung/Ergänzung von sonstigen Eintragungen (z. B. zur Steuerklasse und zum Kirchensteuerabzug) sowie auf Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten sind bei der Stadt Helmstedt einzureichen.

9. Für weitere Einzelheiten steht die Info-Hotline (Tel.: 0180-334 0 334) und der kleine Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2010 zur Verfügung. Dieser Ratgeber ist im Internet unter <link http: www.ofd.niedersachsen.de>www.ofd.niedersachsen.de/Aktuelles&Service/Steuermerkblätter&Broschüren zu finden.


Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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