Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Ein Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes montiert ein Maskenpflicht-Schild im Bereich des Gröpernplatzes

Der Landkreis Helmstedt verschärft mit einer neuen Allgemeinverfügung vom 7. November zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus die Maskenpflicht. Die Anordnung gilt zunächst bis 30. November.

Nach Überschreitung des Schwellenwertes des 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 gilt nun auf allen Märkten und Wochenmärkten während der Öffnungszeiten die Maskenpflicht. Die Anordnung gilt auch auf Parkplätzen des Einzelhandels.

In der Fußgängerzone im Bereich des Marktplatzes, der Neumärker Straße sowie dem Gröpernplatz und Papenberg (ohne Papenbergplatz) ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann über diesen Link eingesehen werden:  <link https: bit.ly>

bit.ly/3n41k3Q

(*mh)

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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