Ehrenamtliche Richter erfüllen einen wertvollen demokratischen Dienst
Die Stadt Helmstedt sucht Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Helmstedt und das Landgericht Braunschweig für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Neben den Berufsrichtern ist durch die Schöffen auch das Volk am Richtertisch vertreten. Sie wirken als gleichberechtigte Richter und Richterinnen an der Feststellung der Täterschaft und Festsetzung der Strafe mit. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt. Der rechtliche Rahmen wird von den Berufsrichtern bei Bedarf erklärt. Gemeinsam wird das Urteil gefällt und die Strafe festgesetzt. „Es ist ein sehr wichtiges Amt mit viel Verantwortung“, führt Bürgermeister Wittich Schobert aus. „Ich halte es für einen notwendigen und wertvollen Dienst an der Demokratie und am Rechtsstaat.“
Schöffe werden kann jeder deutsche Staatsbürger, der zum Beginn der Amtszeit 2024 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet hat, der seinen Wohnsitz in Helmstedt hat und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Bewerbungsformulare für das Schöffen-Ehrenamt finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Helmstedt unter www.stadt-helmstedt.de. Die Vorentscheidung über die Auswahl der Schöffen trifft der Rat der Stadt Helmstedt, die Berufung erfolgt durch das Amtsgericht Helmstedt. Einsatzorte sind das Amtsgericht Helmstedt und das Landgericht in Braunschweig. Interessierte Personen können sich bis zum 01.03.2023 bei der Stadt Helmstedt melden.
Für weitere Fragen stehen die städtischen Mitarbeiter Arndt Poppitz unter der Telefonnummer 05351/171430 oder per E-Mail an arndt.poppitz@stadt-helmstedt.de und Frank Kemmer unter 05351/171400 oder frank.kemmer@stadt-helmstedt.dezur Verfügung.