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Klage eingereicht

Die Stadt Helmstedt hat fristgerecht beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage gegen eine Verfügung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) eingereicht. Der ZGB hatte der selbstständigen Kreisstadt am 12. März eine Raumordnerische Untersagung zugestellt mit dem Ziel, die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit die Einrichtung eines DOC in Helmstedt zu verhindern.

In einer Stellungnahme führt der Helmstedter Bürgermeister Wittich Schobert aus, dass der ZGB seiner Ansicht nach insbesondere die wirtschaftlichen Interessen der Oberzentren Braunschweig und Wolfsburg schützen möchte.

„Es ist schon erstaunlich: auf der einen Seite werden Städte mit Einnahmedefiziten wie Helmstedt von übergeordneten Stellen massiv unter Druck gesetzt und gezwungen, freiwillige Leistungen zu streichen, Einrichtungen zu schließen und Standards zu verringern. Auf der anderen Seite werden große Städte durch den kommunalen Finanzausgleich massiv bevorzugt und im gleichen Atemzug die wirtschaftliche Entwicklung von kleinen Städten wie Helmstedt eingeschränkt oder verhindert.“

In Helmstedt gebe es seit Jahren mit dem DOC-Investor die Perspektive, eine überregional ausstrahlende Handelsansiedlung zu realisieren. Insgesamt würden dadurch Investitionen von über 25 Millionen Euro ausgelöst, rund 300 Arbeitsplätze geschaffen und der Stadt durch künftig zu erwartende Gewerbesteuer eine neue finanzielle Perspektive eröffnet.

Der Bürgermeister verwies auf die in den vergangenen Jahren erfolgten großen Handelsansiedlungen in Wolfsburg und Braunschweig, aber auch im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt. „Bei vielen Projekten wurden Kaufkraftabflüsse aus Helmstedt in Richtung anderer Städte als tolerierbar eingestuft.“

Es sei jedoch tunlichst vermieden worden, die jeweils für einzelnes Projekt errechneten Kaufkraftverluste insgesamt zu summieren um die tatsächliche Betroffenheit zu ermitteln. „Die großen Handelsansiedlungen in den Oberzentren haben sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung von Helmstedt ausgewirkt. Was wir wollen ist die Möglichkeit, uns aus eigener Kraft weiterzuentwickeln, um die eingetretenen Verluste kompensieren zu können!“

 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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