Bauleitplanung Helmstedt;
Bebauungsplan "Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Harbke/Bereich Hochkippe am Lappwaldsee"
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Download der Bekanntmachung
Anlässlich der Veranstaltungen
„Helmstedt entdecken“ am Sonntag, den 03.04.2022
„Gänsemarkt“ am Sonntag, den 06.11.2022
dürfen die Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Helmstedt des zentralen Versorgungsbereiches im Stadtgebiet Helmstedt (s. anliegender Plan) abweichend von den Vorschriften des § 4 NLöffVZG an diesen Tagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf geöffnet haben.
Download der Allgemeinverfügung
Download Plan zentraler Versorgungsbereich
Die anlässlich der Veranstaltung „Gänsemarkt“ am Sonntag, den 01.11.2020 durch Allgemeinverfügung der Stadt Helmstedt vom 15.01.2020 verfügte Zulassung der Öffnung der Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Helmstedt wird für diese Veranstaltung widerrufen.
Download der Allgemeinverfügung
Aufgrund des § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Helmstedt am 30.06.2020 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Büddenstedt“ gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen Der Geltungsbereich der Satzung kann dem folgenden Kartenausschnitt entnommen werden.
Download Kartenausschnitt
Aufgrund des § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Helmstedt am 30.06.2020 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Büddenstedt“ gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen Der Geltungsbereich der Satzung kann dem folgenden Kartenausschnitt entnommen werden.
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Aufgrund des § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Helmstedt am 30.06.2020 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Büddenstedt“ gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen Der Geltungsbereich der Satzung kann dem folgenden Kartenausschnitt entnommen werden.
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