Einzelhandelskonzept Helmstedt

Der Einzelhandel unterliegt seit Jahren einer deutlichen Dynamik mit erheblichen Auswirkungen auf städtische Strukturen und Funktionen. Die Schlagworte lauten fortschreitende Konzentrationsprozesse auf Unternehmerseite, Entwicklung neuer Betriebstypen und sich stetig verändernde Standortanforderungen und Zunahme des Online-Handels. 

Angebotsseitig hält der Ansiedlungsdruck von Lebensmitteldiscounter und Fachmärkten auf aus raumordnungsrechtlicher Sicht nicht integrierten Lagen an. Für die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der zentralen Orte und der Innenstädte hat ein leistungsstarker Einzelhandel eine wesentliche Bedeutung. Kommunale Einzelhandelskonzept erstellen ein wirksames Instrument dar, um Einzelhandelsvorhaben und -ansiedlungen im regionalen Kontext offensiv zu steuern und die Entwicklung zu gestalten. Die Novellierung des Baugesetzbuches aus den Jahren 2004 und 2007 eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten der räumlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Hierzu ist es unter anderem notwendig, Leitlinien der künftigen Einzelhandelsentwicklung zu erarbeiten. 

Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Helmstedt ist in enger Abstimmung mit einem Arbeitskreis, der aus Vertretern des Rates, des Regionalverbandes, der Industrie- und Handelskammer, der Kreishandwerkerschaft, dem Einzelhandelsverband Helmstedt sowie dem Verein Helmstedt Aktuell bestand, erstellt worden. Der Rat der Stadt Helmstedt hat es am 27.06.2019 beschlossen. Die Bauleitplanung wird sich künftig an diesem Einzelhandelskonzept orientieren.

Das Konzept können Sie hier einsehen.

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


Alle Informationen zum Thema finden Sie hier

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
Fax:        05351 17-7001
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Hier klicken für das Telefonverzeichnis

Tourismus/Bürgerinfo:
E-Mail:     tourismus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 171717
Fax:        05351 171718

Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

© 2024 Stadt Helmstedt ǀ Impressum  ǀ Datenschutz  ǀ Sitemap