Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Jeder hat Gelegenheit, die Inhalte der Planung zu erörtern und sich zu äußern.

Zu den folgenden Planverfahren kann derzeit eine Stellungnahme abgegeben werden. Sie können auch über das untenstehende Formular gleich online Ihre Stellungnahme abgeben.



Öffentliche Auslegung

Bei der öffentlichen Auslegung wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Jeder kann dazu im Auslegungszeitraum Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den folgenden Planverfahren kann derzeit eine Stellungnahme abgegeben werden. Sie können auch über das untenstehende Formular gleich online Ihre Stellungnahme abgeben.



Information zum Datenschutz

Wir informieren Sie gemäß Europäischer Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) hiermit darüber, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten wie Name, Adressdaten sowie E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c werden die Daten im Zuge des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und der Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Datenverarbeitung unterliegt der Aufsicht der Landesbeauftragten für den Datenschutz. 


Die städtische Wirtschaftsförderung ...

...ist als Schnittstelle zwischen der Wirtschaft und der Stadtverwaltung zu sehen.

Unternehmen, die Fragen und Probleme haben, erhalten hier Informationen und Beratung. Egal, ob Sie geeignete Betriebsräume oder Grundstücke suchen, ob Sie Auskünfte über Fördermöglichkeiten wünschen oder ob nur die Frage auftaucht: Wer ist jetzt zuständig? 

Wir möchten Ihnen helfen, sich im Behörden-Dschungel zurechtzufinden. Unsere Hilfe steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn es gilt, Kontakte herzustellen, Angelegenheiten zu koordinieren oder mit Institutionen zu kooperieren. 

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Fragen an wirtschaftsfoerderung(at)stadt-helmstedt.de

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Bauen - Wohnen - Leben

Stadtverwaltung Helmstedt
E-Mail:     rathaus@stadt-helmstedt.de
Telefon:   05351 17-0
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Öffnungszeiten
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Öffnungszeiten Bürgerbüro Helmstedt
Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: nur nach Terminvereinbarung
Samstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro Büddenstedt
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
 

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