Die Stadt Helmstedt beabsichtigt für ein ehemals bebautes Grundstück eine verdichtete Bebauung zuzulassen. Diese Innenentwicklung soll mit dem vorliegenden Bebauungsplan städtebaulich eingeordnet werden. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt 0,63 ha.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Helmstedt hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 dem
Entwurf des Bebauungsplanes F 385 „Hinter der Walbecker Straße“ mit der dazugehörigen
Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes kann mit Begründung, den Gutachten und den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen in der Zeit
vom 04.01.2021 bis einschließlich 03.02.2021
über unten stehende Links eingesehen und eine Stellungnahme abgegeben werden.
Planzeichnung Begründung Bekanntmachung
Baugrundgutachten Verkehrstechnische Stellungnahme Kartierbericht Biotoptypen Brutvögel Fledermäuse Lärmkartierung Lärmkartierung Erklärung Bahnlärm, nachts