Viele Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer waren während der Planungsphase verunsichert, ob sie Veränderungen an ihren bestehenden Heizungsanlagen vornehmen sollten. Die Stadt Helmstedt hatte in diesem Zusammenhang empfohlen, funktionierende Anlagen zunächst weiter zu betreiben und die Ergebnisse der Wärmeplanung abzuwarten. Dabei wurde auch deutlich, dass Wasserstoff in der zukünftigen Wärmeversorgung von Wohngebäuden voraussichtlich keine relevante Rolle spielen wird. In der Fachwelt gilt es als weitgehend unstrittig, dass hohe Produktionskosten, begrenzte Verfügbarkeit und geringe Effizienz durch Umwandlungsverluste gegen einen breiten Einsatz im Gebäudebereich sprechen. Stattdessen wird Wasserstoff vor allem in der Industrie, im Schwerlastverkehr sowie zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Ein Weiterbetrieb von Gasnetzen mit Wasserstoff war daher in Helmstedt nicht zu erwarten und spielte in den Planungen keine Rolle.
Parallel zur Wärmeplanung arbeitete die Stadt an Konzepten für eine kommunal geführte Betreibergesellschaft, die perspektivisch den Ausbau von Fernwärmenetzen vorantreiben soll. Dabei wurde auch die Nutzung des Lappwaldsees als mögliche Wärmequelle untersucht.
Die kommunale Wärmeplanung wurde inzwischen abgeschlossen:
Der Rat der Stadt Helmstedt hat den Wärmeplan am 20. Januar 2026 beschlossen. Damit liegt eine strategische Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt vor.
Ab sofort kann der Kommunale Wärmeplan als Grundlage für weitere Planungen in der Stadtentwicklung und Energieinfrastruktur genutzt werden. Er bietet Orientierung für Investitionen, Infrastrukturentscheidungen und die zukünftige Ausrichtung der Wärmeversorgung in Helmstedt.
Eine Fortschreibung des Wärmeplans ist gesetzlich vorgesehen und soll spätestens nach fünf Jahren erfolgen, um neue Entwicklungen, technologische Fortschritte und veränderte Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Was gilt jetzt für Bürgerinnen und Bürger nach dem Beschluss des Wärmeplans?
Mit dem beschlossenen Wärmeplan der Stadt Helmstedt ergeben sich für Eigentümerinnen und Eigentümer wichtige Orientierungspunkte im Zusammenspiel mit dem Wärmeplanungsgesetz und dem Gebäudeenergiegesetz:
Wärmeplan prüfen: Informieren Sie sich, ob Ihr Gebäude in einem Gebiet mit geplanter Fernwärmeversorgung liegt oder ob eine dezentrale Lösung vorgesehen ist.
Heizungstausch strategisch planen: Neue Heizungen müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen – der Wärmeplan zeigt, welche Optionen langfristig sinnvoll sind.
Bestehende Heizungen weiter betreiben: Funktionierende Anlagen dürfen weiterhin genutzt werden (z. B. bis ein Wärmenetz gebaut wurde); ein sofortiger Austausch ist in der Regel nicht erforderlich.
Fördermöglichkeiten nutzen: Staatliche Förderprogramme unterstützen den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme.
Langfristig denken: Investitionen sollten sich an der geplanten Infrastruktur (z. B. Fernwärmenetz) orientieren, um spätere Mehrkosten zu vermeiden.