Verfahrensablauf in der Bauleitplanung

Die Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Die beiden Bauleitplanverfahren orientieren sich an einem im wesentlichen gleichen Verfahrensschema. Dabei sind verbindlich vorgeschriebene Verfahrens- und Beteiligungsschritte einzuhalten. Insbesondere die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein zentraler Bestandteil des Verfahrens.

Die beteiligten Gremien der Stadt Helmstedt der Verfahren sind – sofern Belange einzelne Ortschaften betroffen sind – die jeweiligen Ortsräte. Darüber hinaus sind der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, der Verwaltungsausschuss sowie der Rat der Stadt Helmstedt beteiligt. 

Im Folgenden erläutern wir Ihnen die einzelnen Schritte und Beteiligungsmöglichkeiten im Detail.

Aufstellungsbeschluss

Das jeweilige Verfahren wird mit einem Aufstellungsbeschluss gemäß §1 Abs.3 Satz 1 BauGB gestartet. Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen, diese Bekanntmachungen finden Sie in der Übersicht der Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Helmstedt. 

Ausarbeitung des Planentwurfs und der Fachgutachten

Nach dem Aufstellungsbeschluss wird damit begonnen einen Planentwurf zu erstellen, dieser wird mit unterschiedlichen Fachbereichen abgestimmt um die Möglichkeiten der Umsetzung zu erörtern. 

Für die Aufstellung der Bauleitpläne werden Fachgutachten benötigt, diese werden in diesem Verfahrensschritt ausgeschrieben und beauftragt. Zu den Gutachten zählen zwingend der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und das Bodengutachten, je nach Bedarf kann auch ein Lärmgutachten oder weitere Gutachten notwendig werden. 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange

Im Verfahrensschritt zur Frühzeitigen Beteiligung wird zum einen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt und unter anderem Behörden und Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. 

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Fristen zur Abgabe einer Stellungnahme wird eine Woche vor dem Beginn der Beteiligung ortsüblich bekanntgegeben. Diese Bekanntmachungen sind ebenfalls unter den Bekanntmachungen der Stadt Helmstedt zu finden und werden auch in den Aushangkästen im Stadtgebiet ausgehangen.  

Die Informationen und Unterlagen der Frühzeitige Beteiligung werden ebenfalls im Internet veröffentlicht und sind unter den Laufenden Bauleitplanverfahren zu finden. Auf dieser Seite werden die Gutachten (Artenschutz- und Bodengutachten), der Geltungsbereich sowie die Ziele und Zwecke der Planungen hochgeladen. Hier haben alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Unterlagen für sich auszuwerten und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Diese kann auch direkt an die E-Mail-Adresse: Stadtplanung@Stadt-Helmstedt.de gesendet werden.

 

Abwägung und Auslegungsbeschluss

In diesem Verfahrensschritt werden die eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig geprüft und miteinander abgewogen sowie – sofern erforderlich – in die weiteren Planungen eingearbeitet. Anschließend wird der überarbeitete Planentwurf durch den Auslegungsbeschluss förmlich beschlossen, damit erlangt er die sogenannte Planreife (gem. §33 BauGB).

Die Planreife bezeichnet den Stand im Verfahren, in dem ein Bebauungsplan bereits so weit ausgearbeitet ist, dass seine Festsetzungen angewendet werden können, obwohl er noch nicht in Kraft getreten ist. Voraussetzung ist die öffentliche Auslegung und die Erwartung, dass der Plan in der Form beschlossen wird. 

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange

In dem Verfahrensschritt zur Öffentlichen Auslegung wird erneut die Öffentlichkeit (gemäß §3 Abs. 2 BauGB) und ebenfalls die erneute Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) beteiligt.

Die Beteiligung wird - wie die Frühzeitige Beteiligung auch - eine Woche zuvor ortsüblich bekannt gemacht (auf der Website und den Aushangkästen im Stadtgebiet). Die zugehörigen Unterlagen sind wieder auf der Website unter den Laufenden Verfahren unter dem Punkt “Öffentlichen Auslegung” zu finden. Zu den zugehörigen Unterlagen gehört der förmliche Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht. 

Die Beteiligung läuft 30 Tage, die Fristen zur Abgabe einer Stellungnahme sind der zugehörigen Bekanntmachung zu entnehmen.

Abwägung aller Belange und Satzungsbeschluss

Im nächsten Schritt folgt nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Abwägung. Dabei prüft die Gemeinde alle eingegangenen Stellungnahmen und wägt die öffentlichen und privaten Belange miteinander und untereinander ab, um zu entscheiden, welche Anregungen übernommen oder abgelehnt werden.

Anschließend beschließt der Stadtrat den Satzungsbeschluss für den Bauleitplan, nachdem gegebenenfalls der Ortsrat, der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und der Verwaltungsausschuss der Satzung zugestimmt haben. Zum Satzungsbeschluss des Bauleitplans gehören die Planzeichnung und die Begründung inklusive des Umweltberichts (gem. §2a BauGB).  In der Begründung werden die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bauleitplans beschrieben. Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung und fasst die Belange des Umweltschutzes, die im Rahmen der Umweltprüfung erfasst wurden, zusammen.

Mit diesem Beschluss wird der Bebauungsplan als kommunale Satzung verabschiedet und kann nach der Bekanntmachung rechtskräftig werden.

Der beschlossene Flächennutzungsplan muss im Anschluss noch vom Landkreis als höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden.

Bekanntmachung und Inkrafttreten

Nach dem Satzungsbeschluss wird der Bauleitplan bekannt gemacht. Dabei veröffentlicht die Stadt den Beschluss im Amtsblatt der Stadt Helmstedt und auch in den Bekanntmachungen und informiert darüber, wo der Plan eingesehen werden kann.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die Festsetzungen rechtsverbindlich und für Bauvorhaben in dem Geltungsbereich des Bauleitplans anzuwenden.

 

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Helmstedt können im Bürgerportal eingesehen werden.

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