In diesem Jahr verzichtet die Stadt Helmstedt aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen auf das Versenden neuer Grundsteuerbescheide. Die in 2025 beschlossenen Hebesätze für die Grundsteuer behalten ihre Gültigkeit und werden nicht erhöht. Zudem gibt es keine Erhöhung der Gebührensätze zur Straßenreinigung und des Niederschlagswassers, sodass keine Notwendigkeit besteht, neue Bescheide zu fertigen.
Für die Hundehalter gibt es in diesem Jahr ebenfalls keine neuen Abgabenbescheide, denn auch die Gebührensätze für die Hundesteuer werden zum Vorjahr nicht erhöht, sodass es ebenfalls nicht notwendig ist, neue Bescheide zu versenden. Gleichwohl wird auf die Versendung von Fälligkeitshinweisen verzichtet. Die Hundesteuermarken sind weiterhin gültig.
Für alle Grundstückseigentümer und Hundebesitzer gelten die zuletzt zugesandten Abgabenbescheide weiterhin bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides. Zu beachten sind deshalb die gewohnten Zahlungstermine, für die Quartalszahler (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.), sowie der 01.07. für die Jahreszahler und die Hundesteuer. Es wird gebeten, die Beträge zu den genannten Terminen an die Stadtkasse zu entrichten, es sei denn diese werden von der Stadtkasse eingezogen. Um eine reibungslose Zuordnung gewährleisten zu können, wird gebeten das Kassenzeichen bei der Überweisung mit anzugeben.
Für Fragen und Anregungen steht die Verwaltung gern auch gern telefonisch unter den auf dem letzten Abgabenbescheid vermerkten Telefonnummern und per E-Mail unter abgaben@stadt-helmstedt.de zur Verfügung.
