Helmstedt: Keine Steuererhöhung für die Grundbesitzer und Hundehalter

Auch die Gebührensätze für die Hundesteuer werden zum Vorjahr nicht erhöht,

In diesem Jahr verzichtet die Stadt Helmstedt aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen auf das Versenden neuer Grundsteuerbescheide. Die in 2025 beschlossenen Hebesätze für die Grundsteuer behalten ihre Gültigkeit und werden nicht erhöht. Zudem gibt es keine Erhöhung der Gebührensätze zur Straßenreinigung und des Niederschlagswassers, sodass keine Notwendigkeit besteht, neue Bescheide zu fertigen. 

Für die Hundehalter gibt es in diesem Jahr ebenfalls keine neuen Abgabenbescheide, denn auch die Gebührensätze für die Hundesteuer werden zum Vorjahr nicht erhöht, sodass es ebenfalls nicht notwendig ist, neue Bescheide zu versenden. Gleichwohl wird auf die Versendung von Fälligkeitshinweisen verzichtet. Die Hundesteuermarken sind weiterhin gültig. 

Für alle Grundstückseigentümer und Hundebesitzer gelten die zuletzt zugesandten Abgabenbescheide weiterhin bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides. Zu beachten sind deshalb die gewohnten Zahlungstermine, für die Quartalszahler (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.), sowie der 01.07. für die Jahreszahler und die Hundesteuer. Es wird gebeten, die Beträge zu den genannten Terminen an die Stadtkasse zu entrichten, es sei denn diese werden von der Stadtkasse eingezogen. Um eine reibungslose Zuordnung gewährleisten zu können, wird gebeten das Kassenzeichen bei der Überweisung mit anzugeben. 

Für Fragen und Anregungen steht die Verwaltung gern auch gern telefonisch unter den auf dem letzten Abgabenbescheid vermerkten Telefonnummern und per E-Mail unter abgaben@stadt-helmstedt.de zur Verfügung. 

Theaterspielplan

 

Die Edelhöfe

Zusammen mit der Stadt Helmstedt entwickelt die Kreis-Wohnungsbaugesellschaft Helmstedt mbH ein aktives Flächenmanagement. Hieraus folgern verschiedene Thesen zur Stadtentwicklung, die in einem Leitbild zusammen gefasst wurden und die wir Ihnen über diesen Link zum Nachlesen anbieten.

Gewerbegebiet Barmke-Autobahn

Der Landkreis Helmstedt plant gemeinsam mit der Stadt Helmstedt und der Wolfsburg AG die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes nördlich der BAB 2, Abfahrt 60 Barmke / Rennau.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist vorgesehen, das Planungsgebiet mit gewerblichen Anlagen im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung zu entwickeln. Insbesondere für die Logistikwirtschaft bietet das Planungsgebiet durch die unmittelbare Nähe zur BAB 2 eine hohe Qualität. Das Planungsgebiet umfasst nach derzeitigem Stand rund 45 Hektar Gesamtfläche, die sich, bis auf die vorhandenen Feldwege sowie zwei Flächen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 2, im vollständigen Besitz des Landkreises Helmstedt befindet.


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